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Die Straßenreinigung in Weimar

Leistungen laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Weimar
Leistungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH
Straßenreinigung
- als manuelle Leistung mit bereitgestellter Technik
- als maschinelle Leistung mit Großkehrmaschine
- als maschinelle Leistung mit Kleinkehrmaschine
Winterdienst
- als manuelle Leistung mit bereitgestellter Technik
- als maschinelle Leistung mit Räum- und Streutechnik
Nach § 49 Abs. 1 und 3 des Thüringer Straßengesetzes wird die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen sowie die Einflussöffnungen der Straßenkanäle, der in der Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte) und der belebten Parkplätze sowie der Winterdienst.
Die Stadt übt die Reinigungspflicht als öffentlich rechtliche Aufgabe aus und erhebt dafür eine Straßenreinigungsgebühr nach Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die Straßenreinigung hat die Stadt Weimar auf die Stadtwirtschaft Weimar GmbH übertragen, die nach Straßenreinigungssatzung diese Leistungen ausführt.
Bei Straßen, die nicht in der Verpflichtung der Stadt Weimar liegen, erfolgen Reinigung und der Winterdienst in Verantwortung der Eigentümer und Besitzer der Grundstücke nach Maßgabe der Satzung.
Reinigungs- und Winterdienstleistungen im Auftrag Dritter
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH übernimmt Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf vertraglicher Basis im Stadtgebiet von Weimar.
Hier können Sie die
Straßenreinigungssatzung und die
Straßenreinigungsgebührensatzung abrufen.
