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Goethe Schiller

Grundversorgung/Ersatzversorgung

Für die Grundversorgung mit Erdgas für Privatkunden und Geschäftskunden im Sinne des §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH. Die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbHs gelten auch für die Ersatzversorgung im Sinne des §38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Hier finden Sie unseren Opens internal link in current windowPreisrechner.