Information zur Strompreissenkung der WeimarStrom Öko und WeimarStrom Online- Preise
Wie Sie den Berichten in den Medien entnehmen konnten, ändern sich zum 1. Januar 2015 eine Reihe staatlich veranlasster Preisbestandteile Ihres Energiepreises. Zusätzlich sorgen auch die von den Regulierungsbehörden genehmigten Netzentgelte, die für den Ausbau der Stromnetze erforderlich sind, in unserem Unternehmen für eine höhere Kostenbelastung, da sie auf den Strompreis umgelegt werden.
Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG als örtlicher Netzbetreiber erhöht den Netzentgelt- Arbeitspreis von derzeit 4,750 ct/kWh auf 4,870 ct/kWh netto und den Netzentgelt-Grundpreis von derzeit 15,00 €/Jahr auf 20,00 €/Jahr netto. Durch einen verbesserten Einkauf unseres Ökostromes können wir die sich ergebenden Kostenbelastungen auffangen und sogar Ihren Ökostrompreis ab 1. Januar 2015 um 0,300 ct/kWh netto senken. Im Folgenden veröffentlichen wir die WeimarStrom Öko-Preise ab 01.01.2015. Unsere Kunden werden schriftlich über diese Preisänderung informiert.
Das Preisblatt für Privatkunden Gültig ab 1. Januar 2015 finden hier.
Die allgemeinen Preise der Stromlieferung für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die Preise für WeimarStrom bleiben ab 1. Januar 2015 unverändert. Die Preise für die Stromlieferung mit WeimarStrom Online Regio 1, WeimarStrom Online Regio 2, WeimarStrom Online Regio 3 werden ab 1. Januar 2015 gesenkt. Informationen zu allen aktuellen Angeboten finden Sie hier oder im Kundenzentrum, Industriestr. 14, bei Ihren Kundenberatern Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Änderungen der gesetzlichen Umlagen und Abgaben ab 1. Januar 2015
Im Folgenden werden Sie über die einzelnen Änderungen der gesetzlichen Umlagen und Abgaben informiert.
Seit Mitte Oktober 2014 steht fest, dass sich die vorgegebene Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) im kommenden Jahr von 6,240 ct/kWh auf 6,170 ct/kWh netto verändern wird. Diese geringfügige Senkung ist kurzfristig eine erfreuliche Entwicklung. Allerdings bleibt der hohe Kostendruck, der insbesondere von staatlicher Seite auf den Energiepreisen lastet, weiter bestehen.
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die zwangsläufig auftretenden Prognosefehler in Kosten und Abnahmevolumen werden dann durch eine Anpassung der Umlage
zwei Jahre später korrigiert. Aufgrund von Bereinigungseffekten sinkt die Offshore-Umlage von derzeit 0,250 ct/kWh auf minus 0,051 ct/kWh netto.
Die Umlage für Abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, mit der die Bereitstellung von Abschaltleistung in einem vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung vergütet wird, sinkt von derzeit 0,009 ct/kWh auf 0,006 ct/kWh netto.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Die §19-Umlage erhöht sich deutlich von 0,092 ct/kWh auf 0,237 ct/kWh netto.
Der KWK-Aufschlag steigt von derzeit 0,178 ct/kWh auf 0,254 ct/kWh netto. Mit diesem Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.