Tarifanpassung zum 01.08.2022
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH informiert über die im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) geänderten Tarife und Tarifbestimmungen zum 01.08.2022.
In der Tarifzone City Weimar (TZ 20) wird es ab dem 01.08.2022 eine Preisanpassung des gesamten Sortiments geben. Kinder-Einzelfahrten und Kinder-4-Fahrtenkarten werden im Preis gesenkt. Informationen zur Tarifanpassung 2022 entnehmen Sie bitte der VMT-Preisübersicht. Weiterhin können Auskünfte in den Kundenzentren der Stadtwirtschaft Weimar GmbH, telefonisch unter 03643 4341-700 und über das VMT-Servicetelefon 0361 19449 eingeholt werden.
Alle Tarife auf einen Blick:
Übergangsregelungen ab dem 01.08.2022 gültig:
Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise des alten Tarifs erfolgt bis einen Tag (31.07.2022) vor Tarifänderung. Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten ist der Tag (31.07.2022) vor Tarifänderung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag (01.08.2022) ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt auch für vordatiert ausgegebene Fahrausweise, die vor der Tarifänderung ausgegeben werden.
Nutzung und Umtausch von Fahrausweisen
Alle tariflich unveränderten Fahrausweise können weiterhin genutzt werden.
Bei einer Tarifänderung können folgende unentwertete Fahrausweise des alten Tarifs:
- Einzelfahrten
- 4-Fahrtenkarten
- Tages- und Gruppentageskarten
- Hunde-/Fahrradkarten
- Anschlussfahrten
- VMT-Hopper-Tickets
- Zuschlagskarte 1. Wagenklasse (Einzelfahrt)
innerhalb von drei Monaten (bis 31.10.2022) nach Tarifwechsel abgefahren werden, danach verlieren diese Fahrausweise ihre Gültigkeit.
Ab diesem Zeitpunkt können diese Fahrausweise (4-Fahrtenkarten nur mit vier unentwerteten Abschnitten) innerhalb von drei weiteren Monaten (bis 31.01.2023) durch Nachlösen, in den gültigen Tarif umgetauscht werden. Nach diesen weiteren drei Monaten ist kein Umtausch mehr möglich.
Kinder-Fahrscheine (4-Fahrtenkarten nur mit vier unentwerteten Abschnitten), deren Preis gesenkt wurde, können innerhalb von sechs Monaten (bis 31.01.2023) nach Tarifwechsel gegen Erstattung umgetauscht werden. Danach ist kein Umtausch mehr möglich. Eine weitere Nutzung der Fahrausweise ist zulässig, solange und soweit der tariflich aktuell gültige Preis des entsprechenden Tarifproduktes nicht unterschritten wird.