Erläuterungen zu Bestandteilen des Gaspreises
Auf einen Blick und kurz erklärt: Gesetzliche Abgaben, Umlagen, CO2-Preis, Steuern und Netzentgelte:
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Gasleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung).
Die Konzessionsabgabe in der Stadt Weimar beträgt 0,03 Cent/kWh (netto).
Die Energiesteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999. Der Energiesteuersatz für Erdgas beträgt 0,55 Cent/kWh (netto).
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handels-Startpreis von 25 Euro/Tonne im Jahr 2021 entspricht 0,55 Cent/kWh (brutto) bzw. 0,455 Cent/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor).
Mit der RLM-Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrechtzuerhalten.
gültig vom 01.10.2020 - 30.09.2021:
RLM-Umlage: 0,0000 ct/kWh
SLP-Umlage: 0,0000 ct/kWh
Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für das jeweilige Netzgebiet auf der Grundlage der anfallenden Kosten berechnet. Diese Kosten werden von der Bundesnetzagentur geprüft und die Netzentgelte festgelegt. Die Stromanbieter müssen die im Strompreis enthaltenen Netzentgelte an die Netzbetreiber weitergeben. Die neuen Netzentgelte gelten mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres und werden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht.
Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben. Am 29.06.2020 haben Bundestag und Bundesrat für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 eine befristete Mehrwertsteuersenkung beschlossen. In Abhängigkeit des dargestellten Zeitraums wurden/werden nachfolgende Steuersätze erhoben:
01.01. bis 30.06.2020: 19 %
01.07. bis 31.12.2020: 16 %
ab 01.01.2021: 19 %