Ab 01.04.2018 verkauft die Stadtwirtschaft Weimar GmbH das VMT-Hopper-Ticket
Gute Fahrt mit dem neuen VMT-Hopper-Ticket: Ab dem 01.04.2018 sind Sie noch flexibler imVerkehrsverbund Mittelthüringen unterwegs. Sie haben mit dem neuen Ticket die freie Wahl derFahrtstrecke, den Verkehrsmitteln und den Verkaufsstellen. Mit diesen Möglichkeiten lassen sichzukünftig von noch mehr Startpunkten noch mehr Ziele erreichen.
- gültig auf allen Relationen mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Bussen innerhalb des Verkehrsverbundes
- Erwerb bis max. 7 Tarifzonen (Preisstufe 7) möglich
- zusätzlich zum bisherigen Vertrieb erhältlich an den Automaten in Straßenbahnen und Bussen, beim Busfahrer in den Bussen, an den Automaten an Haltestellen und Bahnhöfen sowie in den Kunden- und Servicecentern der am VMT beteiligten Verkehrsunternehmen
- Gültigkeit pro Fahrtstrecke jeweils max. 240 min. ab Entwertung
- Wegfall 2,00 € Zuschlag für personenbedienten Verkauf
- Ausgabe von unentwerteten Tickets (Näheres dazu unter „Entwertung“)
| Einfache Fahrt* | Hin- und Rückfahrt* |
VMT-Hopper-Ticket | 5,60 € | 9,20 € |
Fragen zur Gültigkeit
1. Welche Gültigkeitsdauer hat das neue VMT-Hopper-Ticket?
Das VMT-Hopper-Ticket gilt an einem Tag Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 00:00 Uhr des Gültigkeitstages bis 03:00 Uhr des Folgetages.
Das Ticket ist je Fahrtstrecke maximal 240 Minuten gültig. Umsteigen in Fahrtrichtung ist möglich. Rück- und Rundfahrten sind innerhalb einer Fahrtstrecke nicht gestattet.
2. Wie weit kann man mit dem VMT-Hopper-Ticket fahren?
Das Ticket gilt pro Fahrtstrecke bis max. 7 Tarifzonen (Preisstufe 7) im City-, CityRegio- und Regio-Tarif.
3. Laut VMT-Preistabelle gibt es im RegioTarif nur 6 Preisstufen. Wie weit kann man hier fahren?
Im RegioTarif sind die Preise ab der Preisstufe 6 gleich. Deswegen ist z.B. Preisstufe 7 in der Tarifübersicht nicht
aufgeführt. Auch hier gilt das VMT-Hopper-Ticket für Fahrten bis max. 7 Preisstufen (7 Tarifzonen).
4. Ist das VMT-Hopper-Ticket mit anderen VMT-Tarifprodukten kombinierbar?
Ja. Gemäß der VMT-Tarifbestimmungen können Inhaber von Zeitkarten (Ziffer 5.6) oder Schüler/Azubi-Zeitkarten
(Ziffer 5.7) können ihre VMT-Zeitkarte mit anderen VMT-Tarifprodukten kombinieren. Somit kann eine VMT-Zeitkarte auch mit einem VMT-Hopper-Ticket kombiniert werden.
Die Kombination eines VMT-Hopper-Tickets mit einem weiteren VMT-Hopper-Ticket ist dagegen nicht zulässig.
Fragen zur Entwertung
5. Muss das VMT-Hopper-Ticket entwertet werden?
Im Vorverkauf erworbene Tickets:
Tickets, die im Vorverkauf (an Automaten an Haltestellen und Bahnhöfen oder in den Kunden- und Servicecentern) erworben werden, (Einzelfahrt, als auch Hin- und Rückfahrt) müssen generell vor Fahrtantritt entwertet werden.
An Automaten in den Fahrzeugen und beim Fahrer erworbene Tickets:
Einzelfahrt: Beim Erwerb eines Tickets an den Automaten in den Fahrzeugen oder beim Fahrer ist die Einzelfahrt bereits entwertet.
Hin- und Rückfahrt: Beim Erwerb eines Tickets an den Automaten in den Fahrzeugen oder beim Fahrer ist die Hinfahrt bereits entwertet. Die dazugehörige Rückfahrt muss vor Fahrtantritt entwertet werden.
Fragen zur Mitnahmeregelung
6. Können weiterhin Kinder mitgenommen werden?
Ja. Der Inhaber eines VMT-Hopper-Tickets kann beliebig viele eigene Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.
7. Kann anstatt eines Kindes auch ein Hund kostenlos mitgenommen werden?
Nein. Im Rahmen der kostenlosen Mitnahme von Kindern/Enkelkindern darf ein Kind nicht mit einem Hund ausgetauscht werden.
8. Ist die Mitnahme eines Fahrrades möglich?
- In den Nahverkehrszügen ist die Fahrradmitnahme kostenfrei im Rahmen freier Kapazitäten möglich.
- Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen und Straßenbahnen der örtlichen Verkehrsunternehmen muss je Fahrrad zusätzlich eine Hunde-/Fahrradkarte erworben werden.
- Bezüglich der Fahrradmitnahme gelten jeweils die Besonderen Beförderungsbedingungen der am VMT beteiligten Verkehrsunternehmen, die bestimmte Ausschlusszeiten für die Fahrradmitnahme regeln.