Durchführung einer Schwerbehindertenzählung im gesamten Liniennetz der Stadtwirtschaft Weimar GmbH
Im Zeitraum vom 02.08. bis 22.08.2021 findet im gesamten Liniennetz der Stadtwirtschaft Weimar GmbH eine Schwerbehindertenzählung statt.
Hintergrund
Gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch im Nahverkehr werden schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unentgeltlich befördert.
Die Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im ÖPNV regelt der § 148 des 9. Buches des Sozialgesetzbuches. Durch die Zählung kann die Stadtwirtschaft Weimar gegenüber der Ausgleichsbehörde einen höheren als den festgesetzten Prozentsatz geltend machen. Ausschlaggebend hierbei ist das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und den sonstigen Fahrgästen.
ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH mit Zählung beauftragt
Die Stadtwirtschaft Weimar hat zur Erbringung des entsprechenden Nachweises die ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH mit der Erhebung beauftragt.
Die Zählung wird manuell durch entsprechend unterwiesenes Personal durchgeführt. Diese führen einen Ausweis mit sich. Persönliche Daten werden nicht erhoben.
Die Stadtwirtschaft Weimar bittet ihre Fahrgäste, das Erhebungspersonal bei der Arbeit zu unterstützen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.