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Unsere Grundversorgung/Ersatzversorgung mit dem Produkt Gas!

Für die Grundversorgung mit Erdgas für Privatkunden und Geschäftskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH. Die Grundversorgungstarife sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH gelten auch für die Ersatzversorgung im Sinne des § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) veröffentlicht.

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Zur Abwendung der Versorgungsunterbrechung bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen nach § 19 Abs. 2 StromGVV/GasGVV bieten wir Ihnen den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung an.

Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

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