Großkunden - Die besten Lösungen sind maßgeschneiderte Lösungen!
Unsere Leistungen im Überblick
Nicht allein die bezogene Arbeit wirkt sich kostenseitig auf den Energiebezug aus. Um eine ausreichende Netzkapazität vorzuhalten, wird ebenfalls die bezogene Höchstleistung je Monat bzw. Jahr ermittelt. Diese schlägt sich in Form eines Netznutzungsleistungspreises auf Ihrer Energieabrechnung nieder.
Besonders viel Energie wird beispielsweise beim Starten von Maschinen, dem Anfeuern von Öfen bzw. Heizbädern oder dem Einschalten von komplexen Beleuchtungsanlagen benötigt.
Über eine Lastgangauswertung betrachten wir Ihren Energieverbrauch auf Jahres-, Wochen- oder Tagesebene. Die Leistungsspitzen werden identifiziert und Sie haben die Möglichkeit Ihre Kosten aktiv zu senken.
Der umfassende Service der Stadtwerke Weimar endet nicht mit den Öffnungszeiten. Nutzen Sie unser Onlineportal um Rechnungen einzusehen, Ihre Verträge und Kundendaten zu verwalten. Leistungsgemessene Kunden können jederzeit Ihre aktuellen Verbrauchsdaten einsehen. Die grafische Darstellung der Lastgangdaten unterstützt Sie im Hinblick auf ein effizientes Energiemanagement und lässt schnell Unregelmäßigkeiten oder Einsparpotentiale erkennen. Natürlich können Sie die Lastgangdaten auch als CSV-Datei exportieren.
Leistungsgemessene Kunden, welche mit Ihrem besonderen Verbrauchsprofil positiv auf die Gesamtauslastung des Netzes wirken, zahlen nicht die allgemeinen verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte. Nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung erhalten diese Anschlussnutzer kostengünstigere Sonderkonditionen.
Was wir für Sie tun:
- Dokumentieren und Aufbereiten des aktuellen Lastgangs
- Prüfen des Anspruchs auf verminderte Netznutzungsentgelte
- Antragstellung beim Netzbetreiber
- Anzeigen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bei der Bundesnetzagentur
Alle Preisdetails im Blick
Preisbestandteile Strom
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung).
Die Konzessionsabgabe in der Stadt Weimar beträgt 1,59 Cent/kWh (netto).
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.
Der Steuersatz in Höhe von 2,05 Cent/kWh (netto) ist seit 2003 gültig.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurde die staatlich vorgegebene Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) für das Jahr 2021 auf 6,5 Cent/kWh und das Jahr 2022 auf 6,0 Cent/kWh gedeckelt.
2022: 3,723 Cent/kWh (netto)
2021: 6,500 Cent/kWh (netto)
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
2022: 0,378 Cent/kWh (netto)
2021: 0,254 Cent/kWh (netto)
Mit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben.
2022: 0,437 Cent/kWh (netto)
2021: 0,432 Cent/kWh (netto)
Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.
Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert.
2022: 0,419 Cent/kWh (netto)
2021: 0,395 Cent/kWh (netto)
Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.
2022: 0,003 Cent/kWh (netto)
2021: 0,009 Cent/kWh (netto)
Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für das jeweilige Netzgebiet auf der Grundlage der anfallenden Kosten berechnet. Diese Kosten werden von der Bundesnetzagentur geprüft und die Netzentgelte festgelegt. Die Stromanbieter müssen die im Strompreis enthaltenen Netzentgelte an die Netzbetreiber weitergeben. Die neuen Netzentgelte gelten mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres und werden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht.
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Preisbestandteile Gas
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Gasleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 0,03 und 0,40 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung).
Die Konzessionsabgabe in der Stadt Weimar beträgt 0,03 Cent/kWh (netto).
Die Energiesteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999. Der Energiesteuersatz für Erdgas beträgt 0,55 Cent/kWh (netto).
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. Der Handelspreis von 30 Euro/Tonne im Jahr 2022 entspricht 0,65 Cent/kWh (brutto) bzw. 0,546 Cent/kWh (netto) für Erdgas (abhängig vom Emissionsfaktor).
Mit der RLM-Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrechtzuerhalten.
gültig vom 01.10.2021 - 30.09.2022:
RLM-Umlage: 0,0000 ct/kWh
SLP-Umlage: 0,0000 ct/kWh
Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für das jeweilige Netzgebiet auf der Grundlage der anfallenden Kosten berechnet. Diese Kosten werden von der Bundesnetzagentur geprüft und die Netzentgelte festgelegt. Die Gasanbieter müssen die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte an die Netzbetreiber weitergeben. Die neuen Netzentgelte gelten mit Wirkung zum 1. Januar eines Jahres und werden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht.
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % wird auf den gesamten Gaspreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Häufige Fragen
Bei Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch Strom ab ca. 100.000 kWh und einer Leistung von 30 kW bzw. Gas ab ca. 500.000 kWh oder einem mittleren Bedarf von 500 kW wird die in Anspruch genommene Leistung mit Hilfe von fernausgelesenen Lastgangzählern ermittelt.
Dabei erfasst die Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) die tatsächlich verbrauchte Energie. Die Zeitreihe sämtlicher Einzelmessungen ergibt den Lastgang, der als individuelles Lastprofil abgebildet wird. Durch diesen Lastgang kann eine genaue Verbrauchsstruktur der Abnahmestelle ermittelt werden.
Benutzungsstunden
oder auch Vollbenutzungstunden genannt, sind die in Stunden ausgedrückte Benutzungsdauer, in der ein Verbraucher über das Jahr Energie aus dem elektrischen Netz entnommen hat. Sie errechnen sich indem man den Jahresenergieverbrauch durch die Jahreshöchstleistung dividiert. Die Benutzungsdauer kann bei maximal 8.760 Stunden pro Jahr liegen, die Regel sind etwa 1.500 bis 4.500 Stunden.
Die Jahreshöchstleistung ist die höchste gemessene Leistung (Strom der höchste Viertelstundenwert, Gas der höchste Stundenwert) innerhalb eines Kalenderjahres. Sie wird zur Ermittlung der Jahresbenutzungsstunden und des Entgeltes für die Netznutzung herangezogen. Das bedeutet, dass sie direkten Einfluss auf die Energiekosten nimmt.
Leistungspreis ist ein Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Er wird von allen Netznutzern mit registrierender Leistungsmessung erhoben und dient dazu, die Kapazitätsvorhaltung durch den Netzbetreiber abzugelten. Die übliche Form des Leistungspreises ist der Jahresleistungspreis, bei dem der Leistungspreis auf die höchste in einem Jahr gemessene Leistung angewendet wird.
Jeder Kunde ist an einer Spannungsebene angeschlossen und bezieht auf dieser Ebene den Strom. RLM-Kunden können in verschiedenen Spannungsebenen versorgt werden.
- Niederspannung ist die unterste Spannungsebene in der elektrischen Energieversorgung, die in Haushalten und Industrie direkt genutzt werden kann.
- Umspannung: Der Kunde wird auf der Mittelspannungsebene versorgt, besitzt aber keinen eigenen Trafo. Das Umspannen erfolgt durch eine Trafostation im Besitz des Netzbetreibers. Hierfür berechnet er eine Gebühr, die sich in den Netznutzungsentgelten widerspiegelt.
- Mittelspannung: Der Kunde besitzt einen eigenen Trafo und bezieht den Strom aus der Mittelspannungsebene. Die kundeneigene Station transformiert den Strom von der Mittelspannung auf 400 Volt, die zum Betreiben der Maschinen benötigt werden.
Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Sie wandelt rechnerisch das vom Gaszähler unter Umgebungsbedingungen gemessene (geometrische) Gasvolumen auf einen definierten Normzustand um.
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energieinhalt des Erdgases gewissen Schwankungen. Das Maß für den Energieinhalt ist der Brennwert in kWh/m³.
Der Abrechnungsbrennwert wird monatlich ermittelt. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Angaben der Gaslieferanten zur gelieferten Gasqualität. Dabei wird die örtliche Lage der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Der Abrechnungsbrennwert geht als mittlerer Brennwert für eine Abrechnungsspanne in die Berechnung der verbrauchten Energie ein.