Bester Service Bequem von Zuhause aus!

SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Erteilung der Lastschrift zum Download.
Ihre Meinung ist uns wichtig...
…denn wir möchten noch besser werden - für Sie!
Zur weiteren Optimierung unseres Kundenservices und für noch mehr Kundenzufriedenheit haben wir unser Qualitätsmanagement neu organisiert.
Wir haben eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Hat Ihnen etwas besonders gut gefallen? Sie haben sich geärgert? Teilen Sie es uns mit!
Wir nehmen Ihre Anregungen auf und leiten diese an die entsprechende Abteilung weiter. So ist sichergestellt, dass Sie immer einen zentralen Ansprechpartner haben, der dafür Sorge trägt, dass Ihr Anliegen von uns innerhalb kurzer Zeit beantwortet wird.
Denn wir sind für Sie da!
Schlichtungsstelle
Beilegung von Streitigkeiten / Schlichtung
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie kann unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 0 30/27 57 24 00
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e.V. verpflichtet.
Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (so genannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
Verbraucherservice
PF 80 01
53105 Bonn
Tel.: 0 30/22 480 05 00 & 0 18 05/ 10 10 00
Fax: 0 30/22 48 03 23
E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de
Hinweis
Unser Unternehmen nimmt im Bereich Fernwärme an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Ihre häufigsten Fragen (FAQ)
Wie bekomme ich eine Stadtwerke Weimar-Ladekarte?
Unsere Ladekarte können Sie per E-Mail unter elektromobilitaet@sw-weimar.de anfordern. Bei Rückfragen hilft Ihnen Herr Beyermann unter der Telefonnummer 03643 4341-142 gern weiter.
Kann ich mit meiner Stadtwerke Weimar-Ladekarte auch außerhalb Weimars tanken?
Ja, wir sind Mitglied im Ladenetz-Verbund. Damit können Sie deutschland-und europaweit tanken. Mehr Informationen erhalten Sie unter ladenetz.de
Was muss ich bezahlen, bei einem Ladevorgang außerhalb Weimars?
Wenn Sie mit einer Stadtwerke Weimar-Ladekarte an einer Ladestation des Ladenetz-Verbundes tanken, zahlen Sie immer den gleichen Preis, egal wo sich die Ladesäule befindet. Die Preise finden Sie auf dieser Seite unter „Lademöglichkeiten und Preisübersicht“. Sollte die Ladesäule nicht im Ladenetz-Verbund sein, müssen Sie sich bei dem jeweiligen Betreiber informieren.
Wer ist der zuständige Netzbetreiber in Weimar?
Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG ist der Betreiber des Strom- und Gasnetzes in Weimar. Jeder Strom- und Gaslieferant leitet über unser Netz die Energie an seine Endkunden (=Endverbraucher). Die ENWG stellt diesen Lieferanten die Netznutzungsentgelte in Rechnung. Sofern ein Endverbraucher Energie bezieht, ohne dass dieser Lieferung ein Liefervertrag, also ein Lieferant, zugeordnet werden kann, erfolgt die Lieferung vom örtlichen Grundversorger. Der örtliche Grundversorger ist derzeit die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH.
Alle notwendigen Angaben des örtlichen Netzbetreibers, einschließlich der Netznutzungsentgelte, finden Sie auf dessen Internetseite www.enwg-weimar.de.
Was tun bei einem Stromunfall?
Bei Stromunfällen besteht immer die Gefahr des Kreislaufstillstandes.
Erkennen: Muskelverkrampfung, solange die Stromeinwirkung besteht.
"Strommarken": An den Stromeintritts und -austrittsstellen entstehen beim Durchströmen des Körpers Verbrennungen mit Brandwunden. Unter Umständen kommt es zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand.
Maßnahmen: In jedem Fall zunächst für Stromunterbrechung sorgen. Sofort Ruhelage herstellen.
Versorgung des Betroffenen je nach Zustand z.B.:
Atemspende, Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Brandwunden keimfrei bedecken.
Warnung: Vorsicht ist im Umgang mit elektrischen Geräten besonders dort geboten, wo Wasser bzw. Feuchtigkeit vorhanden ist, z.B. in Küche, Bad, Keller oder Garage. Defekte Geräte sollten grundsätzlich nur durch Fachleute repariert werden. Häufigste Ursache für Stromunfälle ist, dass viele das Radio oder Telefon mit ins Badezimmer nehmen und auf den Wannenrand stellen.
Der eigenen Sicherheit kommt bei Notfällen durch elektrischen Strom eine große Bedeutung zu:
Bei Hochspannungsunfällen ist durch den Ersthelfer grundsätzlich sofort das Fachpersonal zu benachrichtigen. Bei Unfällen im Haushalt kann eine Unterbrechung der Stromzuleitung direkt durch Herausziehen des Steckers oder Betätigung der Sicherung bzw. des Hauptschalters erfolgen.Was tun bei Gasgeruch?
Achtung: Drucken Sie sich diesen Hinweis nur aus, wenn noch kein Notfall vorliegt!
Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer zu vermeiden. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug oder Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen und kein Telefon im Haus benutzen!
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von außen öffnen.
Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten. Gefahr von Funkenbildung!
Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen, falls diese ohne Betätigung eines Lichtschalters zugänglich sind und bedient werden können.
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie danach so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst (des Hausinstallateurs) anrufen!
Nur außerhalb des Gebäudes anrufen, am besten von der Telefonzelle. Der Bereitschaftsdienst ist an jedem Tag rund um die Uhr erreichbar und ruck-zuck zur Stelle.
In dringenden Notfällen ist unser Notdienst unter Tel. 03643/4341 -111 für Sie da. Oder rufen Sie direkt die Feuerwehr unter 112 an!Was sind Kosten aus dem Zahlungsverzug?
Das sind Kosten die durch Maßnahmen und Inanspruchnahme Dritter entstehen, um ausstehende Forderungen aus erbrachten Lieferleistungen einzufordern.
Die Stadtwerke Weimar stellen den Kunden folgende Kosten in Rechnung
Mahnung1) 0,00 Euro netto 0,00 Euro brutto
Ankündigung der Unterbrechung 0,00 Euro netto 0,00 Euro brutto
zuzüglich Kosten Netzbetreiber ENWG 6,30 Euro netto 7,50 Euro brutto
Unterbrechung des Anschlusses1) 0,00 Euro netto 0,00 Euro brutto
zuzüglich Kosten des Netzbetreibers1) 44,00 Euro brutto
Die Kosten entstehen auch, wenn der Versuch der Auftragsdurchführung erfolglos war, aus Gründen, die der Netzbetreiber nicht zu verantworten hat.
Wiederherstellung des Anschlusses 0,00 Euro netto 0,00 Euro brutto
zuzüglich Kosten des Netzbetreibers 36,97 Euro netto 44,00 Euro brutto
Die Kosten entstehen auch, wenn der Versuch der Auftragsdurchführung erfolglos war, aus Gründen, die der Netzbetreiber nicht zu verantworten hat.
Alle angegebenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit in Höhe von 19%).
1) Das angegebene Entgelt ist umsatzsteuerfrei
Die Energielieferung an unsere Kunden erfolgt kontinuierlich und verlässlich zu den Preisen und Bedingungen, die in der Regel vertraglich vereinbart wurden. Dementsprechend erwarten wir eine termingerechte Zahlung für unsere erbrachten Leistungen.
Es kann Gründe dafür geben, dass Zahlungstermine einmal nicht eingehalten werden können. Dann erinnern wir unsere Kunden mit einem Schreiben daran, ohne dass wir dafür zusätzliche Kosten berechnen. Bitte reagieren Sie darauf! Bei Klärungsbedarf wenden Sie sich an die im Schreiben angegebenen Kundenbetreuer.
Mit jeder weiteren Mahnstufe, die wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchführen, werden zusätzliche Kosten durch die Inanspruchnahme von Mitarbeitern des Netzbetreibers verursacht, die Dokumente nachweisbar zustellen oder fachgerecht Handlungen an der Energieanlage vornehmen. Selbstverständlich werden diese Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Wann bin ich im Verzug?
Auf jeder Verbrauchsabrechnung ist ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben, das entsprechend der Vorgabe der Strom GVV bzw. Gas GVV §17, auch unter Berücksichtigung des Postweges, für jede Verbrauchsabrechnung ermittelt wird. Wenn Sie diesen Zahlungstermin ohne Forderungsausgleich stillschweigend verstreichen lassen, setzen Sie sich selbst in Verzug.
Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?
Einmal jährlich wird, nach erfolgter Ablesung der Zähler, die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt. Zwischenzeitlich werden Abschlagsbeträge fällig, die auf Ihre folgende Jahresverbrauchsabrechnung angerechnet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fälligkeit setzt man sich aber, ebenso wie bei der Jahresverbrauchsabrechnung, in Verzug.
Welche von den zwei Zählernummern ist die Richtige?
Generell benötigen wir die Eigentumsnummer der SWW. Diese ist in unserem Abrechnungssystem hinterlegt und über diese ist eine Abnahmestelle eindeutig zuordenbar.
Wann und Wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?
Die Ablesung der Zähler erfolgt einmal jährlich im Dezember. Sind Sie bei der Ablesung nicht zu Hause und dem Ableser ist damit kein Zugang zum Zähler möglich, wird er einen Ablesetermin bzw. eine Ablesekarte hinterlegen.
Mein Stromverbrauch ist zu hoch! Was kann ich tun?
Es ist generell schwierig zu sagen, wie hoch der Energieverbrauch im Haushalt sein darf. Dieser ist unter anderem abhängig von den Verbrauchsgewohnheiten und den genutzten Geräten. Prinzipiell würden wir aber folgende erste Schritte vorschlagen:
- Prüfung ob der Verbrauch nur in diesem Jahr zu hoch ist, oder stetig steigt.
- Prüfung der Zählerstände, um auszuschließen, dass ein Ablesefehler vorliegt.
- Prüfung ob der Zähler tatsächlich stehen bleibt, wenn alle Geräte vom Netz genommen werden. Damit ist eine Fremdnutzung auszuschließen.
- Stromverbrauchsmessung einzelner Geräte über ein Strommessgerät.
Die Stadtwerke Weimar leihen diese Geräte aus. Setzen Sie sich mit Ihrem Servicebetreuer in Verbindung. Weiteres Wissenswertes zum Thema Energiesparen finden Sie hier.
Wie oft bezahle ich Abschläge?
Standardmäßig erhält jeder Kunde mit der Vertragsbestätigung bzw. mit jeder Verbrauchsabrechnung 11 Abschlagsfälligkeiten benannt.
Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsbeträge?
Hier ist im Abrechnungssystem ein sehr komplexes Berechnungsschema hinterlegt. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass zum einen Ihr erwarteter Jahresverbrauch wichtig ist, den man dem tatsächlich abgerechneten Jahresverbrauch auf 365 Tage bezogen zu Grunde legt. Zum anderen ist Ihr Strom bzw. Gaspreis wichtig, der für die Berechnung Ihres Abschlages zur Anwendung kommt. Der erwartete Jahresverbrauch multipliziert mit Ihrem individuellen Strom/Gaspreis ergibt ein Verbrauchsentgelt. Preisänderungen werden berücksichtigt und einbezogen. Wenn Sie zu diesem Verbrauchsentgelt die festen Kosten wie Basispreis/Grundpreis hinzurechnen und die Mehrwertsteuer, erhalten Sie einen zu erwartenden neuen Bruttobetrag für Ihre kommende Verbrauchsabrechnung. Dieser Betrag geteilt durch die Anzahl der Abschläge ergibt die Höhe Ihres neuen Abschlages.
Was hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit den Strompreiserhöhungen zu tun?
Infos hierzu finden Sie
hier.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Es ist unbedingt wichtig, dass Sie bei den Stadtwerken Weimar Ihren Energiebezug kündigen. Eine Vertragskündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Sie können hierfür unser Onlineformular verwenden, uns eine E-Mail oder einen Brief zusenden oder bei einem Besuch vor Ort die entsprechenden Formulare ausfüllen. Wichtig ist in jedem Fall, dass wir folgende Informationen erhalten: - Auszugsdatum - Zählernummer und abgelesener Zählerstand mit Ablesedatum. Sinnvoll ist hierbei den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe in Anwesenheit eines Vertreters des Vermieters abzulesen, dann ist der Zählerstand gleichzeitig im Übergabeprotokoll vermerkt und akzeptiert. - Angabe der Anschrift, an welche die Schlussabrechnung geschickt werden soll.
Wie zuverlässig sind eigentlich die Zähler?
Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig ein Zähler gewechselt wird, hängt neben der Eichfrist von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der ein Zähler unterworfen ist.
Was versteht man unter KWKG und EEG?
Hierbei handelt es sich um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G). Ziel dieser Gesetze ist es, diese umweltfreundliche Herstellung von Elektroenergie zu fördern, um die Umwelt zu entlasten. Unter EEG versteht man dabei die Erzeugung von Elektroenergie durch erneuerbare Quellen - z.B. Sonne, Wind, Wasserkraft. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung nutzt man die in Heizhäusern bei der Fernwärmeversorgung entstehenden Nebenenergien, um daraus Strom zu gewinnen. Aus dem Kyoto-Protokoll hat man u.a. das Ziel abgeleitet, in der EU im Jahr 2012 18 % der Elektroenergie aus KWK zu erzeugen. Das Prinzip der Förderung ist folgendes: Die Hersteller dieser Energien stellen bundesweit die geplanten – und später die tatsächlich erzeugten – Mengen zusammen. Daraus kann der Gesamtbetrag, welcher für die Förderung benötigt wird, errechnet werden. Dieser Gesamtbetrag wird auf die in Deutschland verbrauchten Strommengen umgerechnet, so dass alle Stromkunden mit einem Anteil Cent/Kilowattstunde den erforderlichen Förderbetrag zusammentragen.
In welchem Umfang wird in Weimar Ökostrom erzeugt?
Zum 31.12.2016 waren in Weimar 427 Photovoltaikanlagen sowie drei Wasserkraftanlagen und ein Bioölkraftwerk in Betrieb. Sie erzeugen knapp 11 Millionen kWh Elektrizität auf ökologische Weise aus Erneuerbaren Energien. Das Weimarer Ökostrommodell unterstützt die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen. Außerdem werden etwa 15 % des Weimarer Strombedarfs auf umweltfreundliche Weise in eigenen Blockheizkraftwerken erzeugt. Eigentlicher Sinn der Heizwerke ist es, aus Erdgas die Wärme und Warmwasser für die Gebiete Weimar-West, Nord und Schöndorf zu erzeugen. Dabei entstehende Nebenenergie (die früher nicht genutzt wurde), wird in Strom umgewandelt und so der Wirkungsgrad des Heizwerkes wesentlich erhöht. In Weimar werden bereits 39 kleine BHKW´s betrieben. Zusätzlich sind die Stadtwerke Weimar Betreiber von 3 große BHKW´s in Weimar.
Was versteht man unter dem Weimarer Ökostrom Modell?
Seit 1. Mai 2011 - WeimarStrom Öko
Wir freuen uns, Ihnen auch die umweltfreundliche Alternative "WeimarStrom Öko" anbieten zu können. Uns liegt sehr viel daran, für die Stadt Weimar eine saubere Energielösung zu schaffen. Bei diesem Modell beziehen Sie Energie, die aus regenerativen Energiequellen erzeugt wurde. Auch Sie können dazu beitragen, die schädlichen CO2-Emissionen zu reduzieren! Die Stadtwerke Weimar haben sich dazu verpflichtet, die regenerative Energiegewinnung in Weimar zu fördern. Ein festgelegter Anteil der Erlöse aus dem Vertrieb des Ökostromprodukts fließt an die Stadt Weimar. Mit diesem Geld wird bereits seit 2001 der Bau neuer Photovoltaikanlagen in Weimar gefördert. Zukünftig können auch andere Maßnahmen zur Senkung des CO2- Ausstoßes bei der Stromversorgung gefördert werden. Insbesondere das Bewusstsein Energie zu sparen ist sehr wichtig, um unsere Umwelt zu entlasten und wertvolle Ressourcen zu schonen. Mit Ihnen gemeinsam möchten wir neue Ideen umsetzen und kommunizieren.
Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise ändern?
Selbstverständlich werden Sie über Preisänderungen informiert. Die neuen Preise werden jedem Kunden durch ein persönliches Informationsschreiben bekannt gegeben sowie in der Tagespresse und im Internet veröffentlicht.
Kann die Höhe des zu zahlenden Abschlages geändert werden?
Eine Änderung des Abschlages ist grundsätzlich jederzeit möglich. Trotzdem sollte man dies nicht willkürlich tun, um hohe Nachzahlungen oder auch hohe Gutschriften mit der Verbrauchsabrechnung zu vermeiden. Aber bei z. B. Verbrauchs- oder Preisänderungen kann eine Abschlagsänderung durchaus sinnvoll sein. Unsere Servicemitarbeiterinnen beraten Sie hierbei gern.
Mit unserem neuen Onlineservice können Sie schnell und einfach per Mausklick über Ihre Kundendaten verfügen. Ob Änderungen, Abschlagszahlungen, Zählerstand melden oder Rechnungen einsehen und verwalten – alles bequem von Zuhause aus.