Für alle, die mehr wissen wollen!
Hier finden Sie alle aktuellen Publikationen und Informationen unseres Unternehmens:
Gesetzliche Veröffentlichungen und Verordnungen
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH sind vom Gesetzgeber verpflichtet, verschiedene Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier haben wir Ihnen alle relevanten Themen übersichtlich zusammengestellt.
Stromkennzeichnung, Energiemix und Umweltauswirkungen, Informationen zu Stromlieferungen
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien
Die Nachfrage an Ökostrom ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei vertrauen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf, dass der erworbene Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) am 01.01.2013 das Herkunftsnachweisregister (HKNR) in Betrieb genommen. Energieversorgungsunternehmen, wie auch die Stadtwerke Weimar, die Ökostrom-Produkte anbieten, müssen die an Kunden gelieferten Ökostrommengen entwerten, um die Herkunft nachweisen zu können. Das stellt sicher, dass diese Strommengen transparent vermarktet werden und gibt so den Verbraucherinnen und Verbrauchern die notwendige Verlässlichkeit.
Natürlich besteht unser WeimarStromÖko zu 100 % aus erneuerbaren Energien, die durch Herkunftsnachweise bescheinigt sind.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen. Als Energieversorger möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Energiebelieferung informieren.
Zertifikate der Stadtwerke Weimar
Für einen gesicherten Kommunikationsweg von Daten zwischen Marktpartnern, können Sie hier unsere Zertifikate herunterladen.
Ihr Ansprechpartner zum elektronischen Datenaustausch!
Veröffentlichungen nach REMIT
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1) REMIT vor.
Informationen über unser Gleichbehandlungsprogramm!
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH und der ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG:
Frau Bianca Lehmann
Industriestraße 14
99427 Weimar
Tel 03643 4341-643
Fax 03643 4341-102
Veröffentlichungen zum EEG-Belastungsausgleich
Die Angaben entsprechen den Daten, die an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.