Strompreisanpassung der WeimarStrom Preise sowie der Allgemeinen Preise zur Grund- und Ersatzversorgung
Der systematische Umbau zu einem regenerativen und intelligenten Stromsystem erfordert massive Investitionen, nicht nur in Wind- und Solarenergie, sondern auch in smarte Netzinfrastruktur und neue Technologien. Dies macht sich unter anderem in höheren Umlagen, Steuern und Abgaben sowie Netzentgelten bemerkbar, die mittlerweile rund 75 Prozent des Strompreises ausmachen.
Damit sind weite Teile des Strompreises staatlich vorgegeben und können von der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH nicht beeinflusst werden. Die Spielräume, die gestiegenen Kosten aus Umlagen, Steuern und Abgaben abzufangen, werden immer kleiner.
Die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG als örtlicher Netzbetreiber erhöht den Netzentgelt-Arbeitspreis von derzeit 6,02 ct/kWh brutto auf 6,50 ct/kWh brutto und den Netzentgelt-Grundpreis von derzeit 29,75 €/Jahr brutto auf 42,84 €/Jahr brutto. Der verbesserte Stromeinkauf der Stadtwerke Weimar konnte nur einen Teil der zusätzlichen Kosten auffangen. Die enormen gesetzlichen Kostenbelastungen machen eine Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2017 unumgänglich.
Die Stadtwerke Weimar müssen aufgrund dieser Entwicklungen die Strompreise ab Januar 2017 erhöhen. „Wir versuchen, Mehrbelastungen für die Verbraucher möglichst gering zu halten. Durch Prozessoptimierungen und konsequente Einsparungen in unserer Beschaffung können wir die Erhöhungen leider nur zu einem Teil kompensieren“, erklärt der Geschäftsführer der Stadtwerke Weimar, Jörn Otto. „Unsere Kunden werden in den nächsten Tagen schriftlich darüber informiert.“
Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2 500 kWh/Jahr ergibt das eine Erhöhung von 24,30 EUR/Jahr brutto bzw. ca. 2,00 EUR/Monat brutto.
Informationen zu den aktuellen Angeboten sind erhältlich auf der Internetseite hier verlinkt oder bei den Kundenberatern im Kundenzentrum, Industriestraße 14.
Öffnungszeiten des Kundenzentrums:
Montag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Änderungen der gesetzlichen Umlagen und Abgaben ab 1. Januar 2017 im Überblick
Die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) steigt von 6,354 ct/kWh netto auf 6,880 ct/kWh netto (8,19 ct/kWh brutto) und erreicht damit einen neuen Spitzenwert.
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die zwangsläufig auftretenden Prognosefehler in Kosten und Abnahmevolumen werden
dann durch eine Anpassung der Umlage zwei Jahre später korrigiert. Aufgrund von Bereinigungseffekten sinkt die Offshore-Umlage von derzeit 0,040 ct/kWh netto auf -0,028 ct/kWh netto (-0,033 ct/kWh
brutto).
Die Umlage für Abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, mit der die Bereitstellung von Abschaltleistung in einem vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung vergütet wird, erhöht sich
von derzeit 0,000 ct/kWh netto auf 0,006 ct/kWh netto (0,007 ct/kWh brutto).
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Die §19-Umlage erhöht sich von 0,378 ct/kWh auf 0,388 ct/kWh netto (0,462 ct/kWh brutto). Der KWK-Aufschlag sinkt von derzeit 0,445 ct/kWh auf 0,438 ct/kWh netto (0,521 ct/kWh brutto nach dem Gesetzesentwurf zum KWKGesetz). Mit diesem Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher
weitergegeben.
Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.