Information zur Strompreisanpassung der WeimarStrom-Preise
Ab dem 1. Januar 2013 erhöhen sich die Umlage gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie die Netzentgelte. Allein die EEG-Umlage steigt von derzeit 3,592 Cent/kWh netto (4,27 Cent/kWh brutto) auf 5,277 Cent/kWh netto (6,28 Cent/kWh brutto). Das ist ein Anstieg um 47 Prozent. Aber auch die Netzentgelte und die in Diskussion befindliche neue Offshore-Entschädigungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), führen zu einer höheren Kostenbelastung. Hier erklären wir Ihnen genau, was sich hinter den verschiedenen Strombestandteilen verbirgt.
Die neuen Preise für die WeimarStrom-Produkte ab 01.01.2013 finden Sie hier:
Tipps und Hinweise
Preise richtig vergleichen
Wer die Preise richtig vergleichen möchte, sollte nicht auf große Vergleichsportale zurückgreifen. WeimarStrom ist so individuell wie die Weimarer. Die meisten Vergleichsportale scheitern an diesem individuellen Preissystem und den vielen unterschiedlichen Rabattmöglichkeiten. Oft vergleicht man hier auch nur mit dem Grundversorgungstarif. Wer genau wissen möchte was WeimarStrom wirklich kostet kann das mit dem Preisrechner der Stadtwerke Weimar ganz leicht ermitteln oder lässt sich sein ganz persönliches Angebot im Kundenztrum erstellen.
Vertragslaufzeit
Die neu angebotenen WeimarStrom-Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2013. Danach kann der Vertrag von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2013.
Vertragsannahme
Bei Vertragsannahme schicken Sie beide Vertragsexemplare unterschrieben an die SWW mit dem beigefügten Rückumschlag zurück. Nach Prüfung der Angaben und unserer Gegenzeichnung erhalten Sie ein Vertragsexemplar für Ihre Unterlagen. Mit der Gegenzeichnung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird und dem Netzbetreiber ENWG ab 01.01.2013 kein neuer Lieferant gemeldet wurde?
Der zuständige Netzbetreiber beauftragt den örtlichen Grundversorger mit der Ersatzbelieferung. Es gelten dann die Preise der Grund-/ Ersatzversorgung.
Warum sind die Preise für die Grundversorgung höher als die der Sonderprodukte?
Grundversorgt werden meist Kunden, die Ihren Wunsch auf Belieferung nicht rechtzeitig ankündigen, so dass ein planmäßiger Stromeinkauf hier nicht erfolgen kann. Grundversorgt werden viele Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten. Kosten für vermehrte Mahntätigkeiten sind hier umgelegt. Ebenso entstehen zusätzliche Kosten für Forderungssicherung. Das Risiko überhaupt einen Ausgleich für die erbrachte Leistung zu erhalten ist in den Preisen der Grundversorgung berücksichtigt.
Es findet keine Sozialisierung statt. Das heißt, es erfolgt keine Umlegung der in dieser Kundengruppe entstehenden Risiken auf die Kunden die unsere Sonderprodukte nutzen.
Sonderverträge WeimarStrom:
Es besteht jederzeit die Möglichkeit zum Abschluss von Sonderverträgen WeimarStrom.
Voraussetzung ist, es bestehen keine Zahlungsrückstände gegenüber der SWW.
Unsere Mitarbeiter im Kundenservice der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH
99427 Weimar, Industriestraße 14, sind montags bis freitags von
07:30 -18:00 Uhr gern für Sie da.
Die Telefonnummer Ihres Beraters finden Sie auf Ihrer Rechnung
03643 4341 - Durchwahl des Beraters
Telefonzentrale 03643 4341-0
Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail:stadtwerke.info@sw-weimar.de oder per Fax: 03643 4341-102