Wichtige Information zu den Abschlagszahlungen 2023
Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zu. Die Gesetze traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft.
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gelten ab März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023.
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH werden diese gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Aufgrund der kurzen Umsetzungszeit finden in der Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12.2022 die Preisdeckel bei der Abschlagsberechnung für den neuen Abrechnungszeitraum 2023 noch keine Anwendung.
Über die Abschlagsanpassung, in der auch die Monate Januar und Februar berücksichtigt sind, werden wir Sie mit einem separaten Schreiben informieren.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Nähere Informationen zu den Energiepreisbremsen finden Sie hier.