Ladekartenabrechnung ab 1. März 2018
Ausstehende Regelungen vom Bund verzögern Stromabrechnung nach Verbrauch
„Mobil mit WeimarStrom“ – unter diesem Motto engagiert sich die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH (SWW) seit vielen Jahren in dem Bereich Elektromobilität. Bereits im Jahr 2008 wurde das erste Elektroauto für den Fuhrpark der Stadtwerke angeschafft. Das Unternehmen stellt unter anderem jedes Jahr Elektrofahrräder zur Verfügung, betreibt 8 öffentlich zugängliche Ladesäulen und fördert die Neuanschaffung von Elektroautos.
Damit die Besitzer von E-Autos, E-Roller oder E-Bikes Zuhause einfach und günstig Strom tanken können, entwickelten die Stadtwerke Weimar im vergangenen Jahr, als eines der ersten Energieversorgungsunternehmen Deutschlands, ein Produkt, speziell für Nutzer von Elektrofahrzeugen: “WeimarStrom Mobil“.
Thüringer Stadtwerke und Energieversorger rollen systematisch einheitliche Ladeinfrastruktur für E-Mobile aus
Seit 2011 betreibt die SWW in Weimar Elektroladesäulen. Die Kosten für die Anschaffung, Betrieb und den getankten Strom wurde als Beitrag zur Förderung der Elektromobilität vom Unternehmen getragen.
Im Jahr 2017 fiel dann der Startschuss für das E-Mobility-Ladenetz der 32 Thüringer Stadtwerke und Energieversorger, welches in den nächsten Jahren in ganz Thüringen ein Ladenetz mit rund 400 öffentlichen Ladesäulen vorsieht. Thüringen war das erste Flächen-Bundesland, in dem sich die Energieversorger auf einheitliche technische Standards für Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Ladenetzes für Elektrofahrzeuge geeinigt haben.
Die Festlegung der Standorte für die Ladestationen des Thüringer Ladenetzes basiert auf Studien der Fraunhofer-Gesellschaft Ilmenau sowie der Bauhaus-Universität Weimar, die ebenfalls Projektpartner sind. Kriterien der Standortbewertung waren u. a. öffentliche Verfügbarkeit, Besucherfrequenz sowie die Verweildauer. So sind die kommunalen Ladestationen vor allem im Bereich größerer Einkaufsmärkte, Sport- und Freizeitzentren, Raststätten, an Bahnhöfen oder touristischer Ziele zu finden. Die Verteilung ist so gewählt, dass in ganz Thüringen die Entfernung zur nächsten Ladestation nie größer als 30 Kilometer sein wird. Kunden der Thüringer Stadtwerke und Energieversorger können überall im thüringenweiten Ladenetz-Verbund die Stromladesäule mit ihrer Kunden-Ladekarte freischalten. Strom tanken ist ferner möglich mit den Ladekarten diverser Autohersteller
(u. a. BMW, VW, Audi). Auch Laden und bargeldloses Bezahlen mit dem Handy funktioniert unkompliziert. Die Ladekarten dieses kommunalen Ladenetzes sind
dabei nicht nur in Thüringen gültig, sondern mit den Karten kann deutschland- und europaweit an über 10.000 Ladesäulen Strom für Elektroautos gezapft werden.
Eichrecht in der Elektromobilität
Vor kurzem informierten wir unsere Kunden zur pauschalen Ladekartenabrechnung ab 1. März 2018. Seitdem erreichen uns vermehrt Anfragen zu den Hintergründen. Zum besseren Verständnis geben wir in den weiteren Ausführungen Auskunft über den Sachverhalt und nehmen die zum Teil auch kritischen Anfragen als Anregung, mit diesem Thema an die Öffentlichkeit heranzutreten.
Im Mai 2017 haben wir das Projekt zur Ladekartenabrechnung in unserem Haus begonnen. Die Preise wurden entsprechend der Kostenstruktur in Kilowattstunden (kWh) kalkuliert. Einige Stadtwerke hatten bereits im Sommer 2017 mit der Ladekartenabrechnung begonnen und die Stromtankung mit kWh-Preisen an ihre Kunden weiter berechnet. Darauf hat die Verbraucherzentrale mit Widersprüchen reagiert und angegeben, dass die Abrechnung so nicht zulässig ist.
Da auch wir diese Art der Abrechnung in Betracht gezogen hatten, prüften wir die rechtlichen Grundlagen (Mess- und Eichgesetz, Ladesäulenverordnung, IT-Sicherheit- und Datenschutzvorschriften) nochmals.
Vom Landesamt für Verbraucherschutz wurden wir darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von Messwerten zu Abrechnungszwecken auf Basis von Messgrößen (z. B. Elektroenergie in kWh oder Zeit), die Messwerte auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sein müssen. Dabei haben das Messgerät sowie eine eventuell eingebundene Zusatzeinrichtung den eichrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Für eine eichrechtskonforme Abrechnung gelten diese aufgeführten Voraussetzungen, die derzeit in der Praxis nicht umgesetzt werden können, da es noch keine eichrechtskonformen Ladesäulen gibt. Hintergrund ist eine noch nicht erfolgte Einigung zwischen Bund und Eichämtern zur verschlüsselten Übermittlung der Messdaten der Stromladesäulen.
Alternativ wurde uns als Übergangslösung die Preisermittlung auf Basis von Pauschalen benannt, da diese nicht dem Mess- und Eichgesetz unterliegt.
Wissend, dass einige Betreiber die rechtlichen Vorschriften bei der Abrechnung der getankten Strommengen nicht einhalten, werden wir, als seriöses Unternehmen vor Ort, unseren Kunden nur rechtlich einwandfreie Rechnungen zustellen.
Die Kritik zur pauschalen Abrechnung der getankten Strommengen an den Ladesäulen ab 1. März 2018 können wir gut verstehen und bedauern es sehr, unseren Kunden keine Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) und / oder Zeit anbieten zu dürfen. Nur so können Stromkosten fair für alle Elektrofahrzeuge abgerechnet werden.
Zum Hintergrund der Pauschalabrechnung bei Elektromobilität wurde bisher vom Gesetzgeber in der Presse keine Erklärung abgegeben, obwohl dieses Problem alle Ladesäulenbetreiber beschäftigt.
Wir bitten um Verständnis und hoffen auf eine schnelle Lösung der verantwortlichen Behörden und Prüfstellen. Sobald sich die Möglichkeit der Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch in Kilowattstunden und Zeit ergibt beabsichtigen wir den Wechsel von der Pauschalabrechnung zur Abrechnung nach Verbrauch.
Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH
i. A. Susanne Hölbe
Leiterin GF-Büro Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 03643 4341-208
E-Mail: susanne.hoelbe@sw-weimar.de