THG-Quote für Unternehmen: Prämie für Ihre E-Fahrzeugflotte sichern
Nutzen Sie die Treibhausgasminderungsquote als zusätzlichen Budgetfaktor für Ihren gewerblichen Fuhrpark. Die Stadtwerke Weimar übernehmen die Abwicklung für alle Ihre rein elektrischen Firmenwagen und Nutzfahrzeuge. Für das Jahr 2026 erhalten Sie eine Prämie von 280 Euro pro Fahrzeug.
Ihre Vorteile:
- 280 Euro feste Prämie: Planbares Budget für jedes registrierte Elektrofahrzeug im Jahr 2026.
- Vollständig digital: Die Registrierung erfolgt papierlos und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
- Für alle Fahrzeugklassen: Gültig für alle reinen Elektrofahrzeuge (M1 und N1 bis N3) vom Dienstwagen bis zum schweren Lkw über 12 Tonnen.
- Das Angebot steht allen Unternehmen offen: Es ist kein bestehender Liefervertrag mit den Stadtwerken Weimar erforderlich.
Wie funktioniert die THG-Quote?
In Zusammenarbeit mit dem Partner Carbonify werden die durch Ihre gewerblichen Elektrofahrzeuge eingesparten Emissionen zertifiziert und an Unternehmen vermarktet, die gesetzlich zur Reduzierung ihrer Treibhausgase verpflichtet sind.
Durch den Verkauf Ihrer THG-Quote sichern Sie Ihrem Unternehmen somit jährlich eine attraktive Prämie für den gesamten Fuhrpark. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Firmenfahrzeuge gekauft, geleast oder finanziert wurden – entscheidend ist lediglich, dass Ihr Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ihr Weg zur THG-Prämie
Wichtige Fragen und Antworten zur THG-Quote
Die THG-Quote ist eine staatliche Klimaschutzmaßnahme, mit der CO₂-Emissionen im Verkehr reduziert werden sollen. Unternehmen, die Benzin oder Diesel verkaufen, müssen ihre Emissionen ausgleichen. Dafür können sie die eingesparten CO₂-Mengen von Elektrofahrzeugen nutzen.
Als Halterin oder Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs können Sie davon profitieren und sich jährlich eine THG-Prämie sichern.
Alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen mit deutscher Zulassung können die THG-Prämie beantragen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde – wichtig ist nur, dass Sie im Fahrzeugschein als Halter eingetragen sind.
Gut zu wissen: Unser THG-Service steht allen E-Mobilisten offen. Sie müssen dafür kein Kunde der Stadtwerken Weimar sein.
Teilnehmen können grundsätzlich alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit gültiger Zulassung und Fahrzeugschein.
Nicht zugelassene Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nur mit freiwilliger Zulassung berechtigt.
Nein. Die THG-Prämie gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind leider ausgeschlossen.
Nein. Die THG-Prämie können alle E-Fahrzeughalterinnen und -halter beantragen – unabhängig davon, ob Sie Kundin oder Kunde der Stadtwerke Weimar sind.
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie nur:
- einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- wenige persönliche Angaben
Die Anmeldung erfolgt bequem online über das THG-Portal der Stadtwerke Weimar.
Gemeinsam mit unserem Partner carbonify kümmern wir uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote und die Beantragung beim Umweltbundesamt. Sobald Ihre Quote bestätigt wurde, wird die THG-Prämie an Sie ausgezahlt.
Bereits ein Tag Zulassung innerhalb des Kalenderjahres genügt. Voraussetzung ist, dass die THG-Quote für dieses Fahrzeug im laufenden Jahr noch nicht beantragt wurde.
Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal jährlich genutzt werden. Wurde die Quote bereits beantragt, kann die neue Halterin oder der neue Halter für dasselbe Jahr keine weitere Prämie mehr erhalten.
Die gesetzliche Frist endet jedes Jahr am 15. November. Über die Stadtwerke Weimar ist die Beantragung aus organisatorischen Gründen bis zum 30. Oktober möglich.
Als Bestandskundin oder Bestandskunde können Sie die THG-Quote ganz einfach erneut im Login-Bereich beantragen. Zusätzlich erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail.
Wichtig: Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal jährlich beantragt werden. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann es sein, dass die Quote für das laufende Jahr bereits durch den Vorbesitzer genutzt wurde.
Für privat genutzte Fahrzeuge sind Einnahmen aus der THG-Quote nach aktueller steuerlicher Einschätzung in der Regel steuerfrei. Für geschäftlich genutzte Fahrzeuge gelten die üblichen steuerlichen Regelungen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Steuerberatung.
Die gesetzliche Regelung ist aktuell mindestens bis 2030 vorgesehen.




