Skip to main content

THG-Quote in Weimar sichern: Attraktive Prämie für Ihr Elektrofahrzeug

Als Besitzer eines Elektrofahrzeugs leisten Sie bereits einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und unterstützen aktiv die Energiewende hier bei uns in Weimar und der Region. Über das Förderinstrument der Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – haben Sie die Möglichkeit, von dieser Einsparung auch finanziell zu profitieren. Nutzen Sie die THG-Quote, um sich jedes Jahr eine lohnende Prämie für Ihr E-Auto auszuzahlen.
 

Ihre Vorteile bei der THG-Quote auf einen Blick:

  • 280 € Prämie garantiert: Sichern Sie sich den vollen Bonus für Ihr E-Auto.
  • Blitzschnell & stressfreie Abwicklung: Komplett digital und garantiert ohne Papierkram.
  • Für alle E-Auto-Marken: Egal welches Modell – jedes reine Elektrofahrzeug zählt.
  • Jedes Jahr eine neue Prämie: Ihre THG-Quote lässt sich jährlich neu beantragen und bringt dauerhafte Vorteile.

Haben Sie Fragen?

Wie funktioniert die THG-Quote?

In Zusammenarbeit mit unserem Partner Carbonify werden die durch Ihr Elektrofahrzeug eingesparten Emissionen zertifiziert und an Unternehmen vermarktet, die gesetzlich zur Reduzierung ihrer Treibhausgase verpflichtet sind.

Durch den Verkauf Ihrer THG-Quote sichern Sie sich somit jährlich eine attraktive Prämie. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Elektrofahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde – entscheidend ist lediglich, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Die Registrierung für die THG-Quote ist denkbar unkompliziert und in wenigen Schritten abgeschlossen. So können auch Sie schnell und einfach von den Vorteilen der THG-Quote profitieren

Wichtige Fragen und Antworten zur THG-Quote

Die THG-Quote ist eine staatliche Klimaschutzmaßnahme, mit der CO₂-Emissionen im Verkehr reduziert werden sollen. Unternehmen, die Benzin oder Diesel verkaufen, müssen ihre Emissionen ausgleichen. Dafür können sie die eingesparten CO₂-Mengen von Elektrofahrzeugen nutzen.
Als Halterin oder Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs können Sie davon profitieren und sich jährlich eine THG-Prämie sichern.

Teilnehmen können grundsätzlich alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit gültiger Zulassung und Fahrzeugschein.

Nicht zugelassene Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nur mit freiwilliger Zulassung berechtigt.

Nein. Die THG-Prämie gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind leider ausgeschlossen.

Nein. Die THG-Prämie können alle E-Fahrzeughalterinnen und -halter beantragen – unabhängig davon, ob Sie Kundin oder Kunde der Stadtwerke Weimar sind.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt werden.

Für die Beantragung benötigen Sie nur:

  • einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) 
  • wenige persönliche Angaben

Die Anmeldung erfolgt bequem online über das THG-Portal der Stadtwerke Weimar.

Gemeinsam mit unserem Partner carbonify kümmern wir uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote und die Beantragung beim Umweltbundesamt. Sobald Ihre Quote bestätigt wurde, wird die THG-Prämie an Sie ausgezahlt.

Bereits ein Tag Zulassung innerhalb des Kalenderjahres genügt. Voraussetzung ist, dass die THG-Quote für dieses Fahrzeug im laufenden Jahr noch nicht beantragt wurde.

Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal jährlich genutzt werden. Wurde die Quote bereits beantragt, kann die neue Halterin oder der neue Halter für dasselbe Jahr keine weitere Prämie mehr erhalten.

Die gesetzliche Frist endet jedes Jahr am 15. November. Über die Stadtwerke Weimar ist die Beantragung aus organisatorischen Gründen bis zum 30. Oktober möglich.

Als Bestandskundin oder Bestandskunde können Sie die THG-Quote ganz einfach erneut im Login-Bereich beantragen. Zusätzlich erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail.

Wichtig: Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal jährlich beantragt werden. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann es sein, dass die Quote für das laufende Jahr bereits durch den Vorbesitzer genutzt wurde.

Für privat genutzte Fahrzeuge sind Einnahmen aus der THG-Quote nach aktueller steuerlicher Einschätzung in der Regel steuerfrei. Für geschäftlich genutzte Fahrzeuge gelten die üblichen steuerlichen Regelungen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Steuerberatung.

Die gesetzliche Regelung ist aktuell mindestens bis 2030 vorgesehen.