Information zur Strompreisanpassung der Preise zur Grund- und Ersatzversorgung

Unternehmen SWW

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus mehreren einzelnen Bestandteilen zusammen, die sich unterschiedlich entwickelt haben.

Die staatlich vorgegebene Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wird im kommenden Jahr um circa 18 Prozent auf dann 7,43 Cent je Kilowattstunde brutto (inkl. 19% MwSt.) steigen.

Die neue Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 abLaV wird erstmals ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben und beträgt 0,011 ct/kWh brutto.

Der KWK-Aufschlag für 2014 erhöht sich von 0,150 ct/kWh brutto auf 0,212 ct/kWh brutto.

Demgegenüber steht eine Senkung der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV von 0,392 ct/kWh brutto auf 0,110 ct/kWh brutto.

Unter folgendem Link erklären wir Ihnen genau, was sich hinter den verschiedenen Strombestandteilen verbirgt.

www.sw-weimar.de/strompreisanpassung2014

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH.

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