In den letzten Wochen wurden in Weimar Flyer und Zeitungsannoncen durch die Clevergy GmbH und Co. KG über angeblich mögliche hohe Strompreiseinsparungen geschaltet, die bei vielen Stadtwerke Weimar-Kunden Verunsicherung hervorriefen.
Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs GmbH hält diese Werbung für unseriös und hat daher das Landgericht Erfurt angerufen. Das Gericht folgte der Argumentation der Stadtwerke in den folgenden wesentlichen Punkten:
• der von Clevergy vorgenommene Vergleich eines Grundversorgungstarifs mit einem Wahltarif ist irreführend
• die in der Werbung dargestellte Ersparnis von angeblich 100,- € ist ebenfalls irreführend
Clevergy hatte in einem Preisvergleich das eigene Produkt lediglich dem Weimarer Grundversorgungstarif gegenübergestellt. Clevergy verschwieg bei seinem Vergleich aber, dass die Stadtwerke die meist deutlich günstigeren Wahltarife des WeimarStroms anbieten. Die meisten Stromkunden der Stadtwerke nehmen den günstigen WeimarStrom in Anspruch, so dass der Vergleich auf sie nicht zutrifft.
Des Weiteren warb Clevergy mit einem angeblichen Preisvorteil von 100,- € gegenüber dem Grundversorgungstarif, wobei ein großer Teil dieses Betrages lediglich ein einmaliger Bonus war. Dieser Bonus wird von Clevergy nach dem ersten Jahr nicht mehr gewährt, was Clevergy ebenfalls nicht klarstellte.
Beide Aussagen sind daher irreführend, wie das Landgericht Erfurt jetzt urteilte.
Die Clevergy GmbH und Co. KG darf die rechtswidrige Werbung nach dem Urteil nun nicht weiter verbreiten. Hält sie sich hieran nicht, kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € gegen Clevergy verhängt werden.
Dieses Urteil betrachtet die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechts- und Beratungssicherheit für die Weimarer Stromkunden.
Jeder, dem weiterhin solche Angebote gemacht werden, wird gebeten, sich mit seinem Stadtwerke Weimar-Kundenberater in Verbindung setzen.
Stadtwerke Weimar erfolgreich im Rechtsstreit gegen irreführende Clevergy Werbung
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