Tarifanpassung im Weimarer Stadtverkehr

Verkehr

Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH informiert über die im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) geänderten Tarife und Tarifbestimmungen zum 01.08.2025.

In der Tarifzone City Weimar (TZ 20) wird es ab dem 01.08.2025 eine Preisanpassung des gesamten Sortiments geben. Informationen zur Tarifanpassung 2025 entnehmen Sie bitte der VMT-Preisübersicht.

Alle Tarife auf einen Blick. (hier klicken)

Übergangsregelungen ab dem 01.08.2025 gültig:

Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise des alten Tarifs erfolgt bis einen Tag (31.07.2025) vor Tarifänderung. Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten ist ebenfalls der Tag (31.07.2025) vor Tarifänderung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag (01.08.2025) ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt auch für vordatiert ausgegebene Fahrausweise, die vor der Tarifänderung ausgegeben werden.

Nutzung und Umtausch von Fahrausweisen

Alle tariflich unveränderten Fahrausweise können weiterhin genutzt werden.

Bei einer Tarifänderung können folgende unentwertete Fahrausweise des alten Tarifs:

  • Einzelfahrten
  • 4-Fahrtenkarten
  • Tages- und Gruppentageskarten
  • Hunde-/Fahrradkarten
  • Anschlussfahrten
  • VMT-Hopper-Tickets
  • Zuschlagskarte 1. Wagenklasse (Einzelfahrt)

innerhalb von drei Monaten (bis 31.10.2025) nach Tarifwechsel abgefahren werden, danach verlieren diese Fahrausweise ihre Gültigkeit.

Ab 01.11.2025 können Fahrausweise (4-Fahrtenkarten nur mit vier unentwerteten Abschnitten) innerhalb von drei weiteren Monaten (bis 31.01.2026) durch Nachlösen, in den gültigen Tarif umgetauscht werden. Nach diesen weiteren drei Monaten ist kein Umtausch mehr möglich.

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