24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die die Bundesnetzagentur beschlossen hat. Dabei können Ein- und Auszüge sowie Lieferantenwechsel nur noch in die Zukunft gesetzt werden. Diese Änderungen betreffen ausschließlich Stromverträge - Gaslieferverträge bleiben unverändert. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Änderungen konkret vorgesehen sind und worauf Sie künftig achten sollten.
Wichtig: Künftig können Umzüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus.
Häufige Fragen und Antworten
Künftig erfahren Sie deutlich zügiger, ab wann Ihr neuer Stromvertrag beginnen kann. Sobald Sie einen Vertrag mit einem neuen Stromversorger abschließen, klären Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden den frühestmöglichen Starttermin und informieren Sie darüber.
Wichtig zu wissen: Diese Regelung verkürzt nicht Ihre Kündigungsfristen oder die Laufzeit bestehender Verträge. Sie betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels – nicht den Zeitpunkt, zu dem Ihr neuer Vertrag tatsächlich startet.
Nein, Ihre Vertragslaufzeiten bleiben unverändert. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich ausschließlich auf die technische Abstimmung zwischen den Marktpartnern.
Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Sie erhalten künftig lediglich schneller eine Rückmeldung darüber, ab wann Ihr neuer Stromvertrag frühestens beginnen kann.
Ab dem 6. Juni 2025 können Einzüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus.
Wenn Sie Ihren Einzug zu spät melden, werden Sie zunächst automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – häufig zu höheren Konditionen als bei Ihrem Wunschanbieter. Außerdem könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Stromkosten der ersten Tage verantwortlich bleiben.
Ab dem 6. Juni 2025 können Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus.
Ohne fristgerechte Abmeldung läuft Ihr Stromvertrag trotz Umzug weiter. Das bedeutet: Sie haften weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer bisherigen Wohnung – selbst wenn dort bereits neue Bewohner eingezogen sind.
Ab dem 1. Juni 2025 wird die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) zum wichtigsten Identifikationsmerkmal beim Wechsel des Stromanbieters. Nur wenn Sie diese 11-stellige Nummer bei Vertragsabschluss angeben, kann der 24-Stunden-Wechselprozess korrekt angestoßen werden.
Wichtige Hinweise zur MaLo-ID:
Die alleinige Angabe Ihrer Zählernummer genügt künftig nicht mehr, um den Wechsel sofort einzuleiten.
Die MaLo-ID ist die eindeutige Kennung Ihres Stromanschlusses – vergleichbar mit einer IBAN im Zahlungsverkehr.
Sie finden sie in der Regel auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
Wenn Sie umziehen und die MaLo-ID Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Hauses nicht kennen, fragen Sie am besten den Vorbesitzer, Vermieter oder Vormieter.
Sollte das nicht möglich sein, lässt sich die MaLo-ID auch über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber ermitteln – allerdings kann sich dadurch die Bearbeitung verzögern.
Häufig ist die MaLo-ID auch im Wohnungsübergabeprotokoll notiert.
Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, können Sie uns alternativ Ihre Zählernummer zusammen mit der Adresse mitteilen. In diesem Fall holen wir die MaLo-ID beim zuständigen Netzbetreiber für Sie ein – beachten Sie jedoch, dass sich die Bearbeitung dadurch leicht verzögern kann.
Sie müssen nicht aktiv werden, solange kein Umzug oder Anbieterwechsel ansteht. Falls Sie jedoch den Wohnort wechseln oder einen neuen Stromvertrag abschließen möchten, denken Sie bitte daran, uns alle relevanten Angaben – insbesondere Ihre MaLo-ID – mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin vollständig mitzuteilen.