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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als kommunale Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websiten und digitale Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Barrierefreiheit des digitalen Angebote der Stadtwerke und Stadtwirtschaft Weimar wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei und erfüllt entsprechend noch nicht vollständig die Anforderungen WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadtwerke und Stadtwirtschaft Weimar in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder: Nicht alle Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte.
  • Textlinks: Einige Textlinks, die auf weiterführende Inhalte verweisen, enthalten keine Alternativtexte (Title-Tags).
  • Video- und Audiodateien: Nicht bei allen Video- und Audiodateien stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • PDF-Dateien: Flyer, Formulare und PDF-Dokumente, die zur Ansicht und zum Download angeboten werden, wurden teilweise nicht barrierefrei erstellt und aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neugestaltet.
  • Überschriften: Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten konsequent korrekt umgesetzt.
  • Kontrast: Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend.

 

Begründung und Hinweise

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtwerke und Stadtwirtschaft Weimar arbeiten beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihrer digitalen Angebote. Aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Seite konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden.

Webseitentool zur Barrierefreiheit

Diese Webseite verwendet ein Tool um eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Das Tool hilft Nutzern die Webseite an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zum Funktionsumfang gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation
  • ein Blaufilter
  • ein Nachtmodus
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen
  • eine Kompensation von Farbschwächen
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Webseite wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Barrierefrei-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.tlmb-thueringen.de

Sie können die Durchsetzungsstelle auch direkt kontaktieren unter kontakt@tlmb.thueringen.de

Stand dieser Erklärung: 13.01.2025