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Selbsterklärung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG / § 30 Abs. 1 Nr. 1 StromPBG
gemäß den verabschiedeten Strom- bzw. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzen sind umfangreiche Entlastungen für Sie als Unternehmen vorgesehen. Die Entlastung erfolgt hierbei in der Regel über uns, Ihren Energielieferanten.
Um die Entlastung je Entnahmestelle für Sie in vollem Umfang berücksichtigen zu können, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, uns als Ihrem Energielieferanten Ihre Selbsterklärung gemäß §§ 18, 22 EWPBG bzw. §§ 9, 10, 30 StromPBG Folgendes schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31. März 2023, mitzuteilen:
- Absolute und relative Höchstgrenze für Ihr Unternehmen (inkl. etwaiger verbundener Unternehmen) gemäß § 22 (1) Nr. 1 Buchstabe a EWPBG bzw. § 30 (1) Nr. 1 Buchstabe a StromPBG
- Auf unser Lieferverhältnis anzuwendende Höchstgrenze gesamt (individuelle Höchstgrenze) gemäß § 22 (1) Nr. 1 Buchstabe b EWPBG bzw. § 30 (1) Nr. 1 Buchstabe b StromPBG
- Vorläufiger Anteil der individuellen Höchstgrenze auf von uns belieferten Entnahmestelle pro Kalendermonat gemäß § 22 (1) Nr. 1 Buchstabe c EWPBG bzw. § 30 (1) Nr. 1 Buchstabe c StromPBG
Sollte der Entlastungsbetrag an sämtlichen Entnahmestellen in Summe unter 150 T€/Monat liegen, ist eine Mitteilung an uns nicht nötig.
Bitte lassen Sie uns Ihre Selbsterklärung, die Sie hier verlinkt finden, schnellstmöglich unterschrieben (als eingescanntes Dokument -vorzugsweise im PDF-Format) an grosskunden@sw-weimar.de zukommen.
Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Mitteilungspflichten gemäß § 22 EWPBG bzw.
§ 30 StromPBG zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.
Unsere Leistungen im Überblick
Nicht allein die bezogene Arbeit wirkt sich kostenseitig auf den Energiebezug aus. Um eine ausreichende Netzkapazität vorzuhalten, wird ebenfalls die bezogene Höchstleistung je Monat bzw. Jahr ermittelt. Diese schlägt sich in Form eines Netznutzungsleistungspreises auf Ihrer Energieabrechnung nieder.
Besonders viel Energie wird beispielsweise beim Starten von Maschinen, dem Anfeuern von Öfen bzw. Heizbädern oder dem Einschalten von komplexen Beleuchtungsanlagen benötigt.
Über eine Lastgangauswertung betrachten wir Ihren Energieverbrauch auf Jahres-, Wochen- oder Tagesebene. Die Leistungsspitzen werden identifiziert und Sie haben die Möglichkeit Ihre Kosten aktiv zu senken.
Der umfassende Service der Stadtwerke Weimar endet nicht mit den Öffnungszeiten. Nutzen Sie unser Onlineportal um Rechnungen einzusehen, Ihre Verträge und Kundendaten zu verwalten. Leistungsgemessene Kunden können jederzeit Ihre aktuellen Verbrauchsdaten einsehen. Die grafische Darstellung der Lastgangdaten unterstützt Sie im Hinblick auf ein effizientes Energiemanagement und lässt schnell Unregelmäßigkeiten oder Einsparpotentiale erkennen. Natürlich können Sie die Lastgangdaten auch als CSV-Datei exportieren.
Leistungsgemessene Kunden, welche mit Ihrem besonderen Verbrauchsprofil positiv auf die Gesamtauslastung des Netzes wirken, zahlen nicht die allgemeinen verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte. Nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung erhalten diese Anschlussnutzer kostengünstigere Sonderkonditionen.
Was wir für Sie tun:
- Dokumentieren und Aufbereiten des aktuellen Lastgangs
- Prüfen des Anspruchs auf verminderte Netznutzungsentgelte
- Antragstellung beim Netzbetreiber
- Anzeigen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bei der Bundesnetzagentur
Häufige Fragen
Bei Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch Strom ab ca. 100.000 kWh und einer Leistung von 30 kW bzw. Gas ab ca. 500.000 kWh oder einem mittleren Bedarf von 500 kW wird die in Anspruch genommene Leistung mit Hilfe von fernausgelesenen Lastgangzählern ermittelt.
Dabei erfasst die Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) die tatsächlich verbrauchte Energie. Die Zeitreihe sämtlicher Einzelmessungen ergibt den Lastgang, der als individuelles Lastprofil abgebildet wird. Durch diesen Lastgang kann eine genaue Verbrauchsstruktur der Abnahmestelle ermittelt werden.
Benutzungsstunden
oder auch Vollbenutzungstunden genannt, sind die in Stunden ausgedrückte Benutzungsdauer, in der ein Verbraucher über das Jahr Energie aus dem elektrischen Netz entnommen hat. Sie errechnen sich indem man den Jahresenergieverbrauch durch die Jahreshöchstleistung dividiert. Die Benutzungsdauer kann bei maximal 8.760 Stunden pro Jahr liegen, die Regel sind etwa 1.500 bis 4.500 Stunden.
Die Jahreshöchstleistung ist die höchste gemessene Leistung (Strom der höchste Viertelstundenwert, Gas der höchste Stundenwert) innerhalb eines Kalenderjahres. Sie wird zur Ermittlung der Jahresbenutzungsstunden und des Entgeltes für die Netznutzung herangezogen. Das bedeutet, dass sie direkten Einfluss auf die Energiekosten nimmt.
Leistungspreis ist ein Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Er wird von allen Netznutzern mit registrierender Leistungsmessung erhoben und dient dazu, die Kapazitätsvorhaltung durch den Netzbetreiber abzugelten. Die übliche Form des Leistungspreises ist der Jahresleistungspreis, bei dem der Leistungspreis auf die höchste in einem Jahr gemessene Leistung angewendet wird.
Jeder Kunde ist an einer Spannungsebene angeschlossen und bezieht auf dieser Ebene den Strom. RLM-Kunden können in verschiedenen Spannungsebenen versorgt werden.
- Niederspannung ist die unterste Spannungsebene in der elektrischen Energieversorgung, die in Haushalten und Industrie direkt genutzt werden kann.
- Umspannung: Der Kunde wird auf der Mittelspannungsebene versorgt, besitzt aber keinen eigenen Trafo. Das Umspannen erfolgt durch eine Trafostation im Besitz des Netzbetreibers. Hierfür berechnet er eine Gebühr, die sich in den Netznutzungsentgelten widerspiegelt.
- Mittelspannung: Der Kunde besitzt einen eigenen Trafo und bezieht den Strom aus der Mittelspannungsebene. Die kundeneigene Station transformiert den Strom von der Mittelspannung auf 400 Volt, die zum Betreiben der Maschinen benötigt werden.
Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Sie wandelt rechnerisch das vom Gaszähler unter Umgebungsbedingungen gemessene (geometrische) Gasvolumen auf einen definierten Normzustand um.
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energieinhalt des Erdgases gewissen Schwankungen. Das Maß für den Energieinhalt ist der Brennwert in kWh/m³.
Der Abrechnungsbrennwert wird monatlich ermittelt. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Angaben der Gaslieferanten zur gelieferten Gasqualität. Dabei wird die örtliche Lage der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Der Abrechnungsbrennwert geht als mittlerer Brennwert für eine Abrechnungsspanne in die Berechnung der verbrauchten Energie ein.