Fragen und Antworten zur Jahresverbrauchsabrechnung 2024
In den nächsten Tagen versenden wir unsere Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024. Die Rechnungen sind aufgrund der vielen gesetzlichen Anforderungen komplex. Die wichtigsten Punkte können SIe auf dieser Seite nachlesen.
Häufige Fragen und Antworten
Die Jahresrechnungen werden momentan erstellt und sukzessive versendet. Spätestens Ende Februar sollte jeder Kunde seine Rechnung erhalten haben.
Ja, im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie auch einen neuen Abschlagsplan für das aktuelle Abrechnungsjahr. Dabei wird Ihr Verbrauchsverhalten sowie die neuen Preise berücksichtigt. Natürlich können Sie Ihren Abschlag über unser Onlineportal selbstständig verändern.
Für das Jahr 2025 sind elf Abschlagszahlungen zu leisten – von Februar bis Dezember. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung.
Ja, Ihre Rechnungen sind in unserem Kundenportal einsehbar. Wir bewahren diese, entsprechend der Datenschutzverordnung, zwei Jahre für Sie auf. Für unser Kundenportal können Sie sich hier registrieren.
Hierfür gibt es unterschiedliche Verfahren, die ggf. miteinander kombiniert werden, um Ihren Zählerstand zum jeweiligen Stichtag zu ermitteln:
Ablesung Netzbetreiber:
Im Dezember 2024 erfolgte die Ablesung der Strom-, Gas-, und Fernwärmezähler im Netzgebiet der Stadtwerke Weimar. Befindet sich die Entnahmestelle nicht im Netz der Stadtwerke Weimar, stellt uns Ihr Netzbetreiber in den meisten Fällen mindestens einmal im Jahr einen Zählerstand zur Verfügung.
Ablesung Kunde:
Möglicherweise haben Sie uns Ende des vergangenen Jahres auch selbst abgelesene Zählerstände übermittelt.
Hochrechnung:
Wurde Ihr Zähler nicht exakt zum 31.12.2024 abgelesen, wird Ihr Zählerstand zum Stichtag automatisch rechnerisch ermittelt. Dieser Vorgang wird auch als Hochrechnung bezeichnet.
Schätzung:
Liegt die letzte Ablesung weiter zurück, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Verbrauchsabrechnung geschätzt.
Einen Hinweis auf die entsprechenden Verfahren finden Sie innerhalb der Verbrauchsermittlung auf Ihrer Jahresabrechnung.
Wenn Sie ein Minus vor der Rechnungssumme sehen, dann haben Sie weniger Energie verbraucht, als Sie bereits eingezahlt haben. Es ergibt sich somit ein Restguthaben. Dieses wird automatisch mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet.
Ihr Guthaben wird automatisch mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet. Sollte das Guthaben höher als Ihr Monatsabschlag sein, zahlen wir Ihnen die Differenz aus.
Bitte überprüfen Sie zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2024 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.
Nachzahlungen ziehen wir zur Fälligkeit der Rechnung automatisch ein. Den Fälligkeitstermin finden Sie oben rechts auf der ersten Seite.
Haben Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit ziehen wir den offenen Betrag dann automatisch ein und Sie müssen sich zukünftig keine Gedanken mehr um dieses Thema machen.
Sie überweisen den offenen Betrag per Überweisung an die Stadtwerke Weimar
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Nachzahlung zu bezahlen, finden Sie hier weitere Informationen.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – gemeinsam finden wir eine Lösung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.