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Fragen und Antworten zur Jahresverbrauchsabrechnung 2023

 

In den nächsten Tagen versenden wir unsere Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2023. Die Rechnungen sind aufgrund der vielen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Energiepreisbremsen umfangreich und komplex.

Ausführlich erklären wir die Jahrechnungen in unserem Video. Darüber hinaus können Sie die wichtigsten Punkte auf dieser Seite nachlesen.

Häufige Fragen und Antworten

Die Jahresrechnungen werden momentan erstellt und sukzessive versendet. Spätestens Ende Februar sollte jeder Kunde seine Rechnung erhalten haben.

Ja, im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie auch einen neuen Abschlagsplan für die kommenden Monate. Dabei wird Ihr Verbrauchsverhalten sowie die neuen Preise berücksichtigt. Natürlich können Sie Ihren Abschlag über unser Onlineportal selbstständig verändern. 

Ja, Ihre Rechnungen sind in unserem Kundenportal einsehbar. Wir bewahren diese, entsprechend der Datenschutzverordnung, zwei Jahr für Sie auf.

Wenn Sie ein Minus vor der Rechnungssumme sehen, dann haben Sie weniger Energie verbraucht, als Sie bereits eingezahlt haben. Es ergibt sich somit ein Restguthaben. Dieses wird automatisch mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet.

Ihr Guthaben wird automatisch mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet. Sollte das Guthaben höher als Ihr Monatsabschlag sein, zahlen wir Ihnen die Differenz aus.

Nachzahlungen ziehen wir zur Fälligkeit der Rechnung automatisch ein. Den Fälligkeitstermin finden Sie oben rechts auf der ersten Seite. 

Haben Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit ziehen den offenen Betrag dann automatisch ein und Sie müssen sich zukünftig keine Gedanken mehr um dieses Thema machen.

  • Sie überweisen den offenen Betrag per Überweisung an die Stadtwerke Weimar

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Nachzahlung zu bezahlen, finden Sie hier weitere Informationen.

Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs preislich gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet. 

Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet. Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der jährliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 40 ct/kWh.

Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Vormieters) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Die erste Berechnung der Strompreisbremse erfolgt im März 2023. Rückwirkend wird auch der Verbrauch der Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt für das Jahr 2023. Die Regierung plant aktuell keine Verlängerung der Preisbremsen.

Fragen und Antworten zur Gaspreisbremse

Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent des durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs preislich gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh haben, sind das 12 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter.

Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet. Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der jährliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 12 ct/kWh.

Der zugrundeliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Vormieters) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Die erste Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Bundesregierung plant aktuell keine Verlängerung der Preisbremsen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

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