Fragen und Antworten zur Preisanpassung
Allgemeine Fragen
Der Hauptgrund für die neuen Preise bei Strom und Erdgas liegt bei den gestiegenen Beschaffungskosten. Beim Erdgas schlagen die Börsenpreise zu Buche, die bereits in 2021 auf immer neue Rekordhöhen geklettert sind. Und weil in Deutschland immer noch viel Strom aus Erdgas erzeugt wird, waren hier ähnliche Preissprünge zu verzeichnen. Selbst der Wegfall der EEG-Umlage seit Juli 2022 konnte den kontinuierlichen Preisanstieg beim Strom nur leicht abdämpfen.
Neben anderen staatlichen Umlagen bei Strom wie auch bei Erdgas erhöhen sich ab Januar zudem die Netzentgelte, und zwar deutlich. Das sind die Entgelte, die die Stadtwerke Weimar an Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom und Gas zahlen.
Die Großhandelspreise unterliegen aktuell großen Schwankungen. Auch wenn die Börsenpreise derzeit sinken, so sind diese noch immer auf einem sehr hohen Niveau.
Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Wir kaufen Energie in Tranchen und für mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, da diese besser abgefedert werden können. Auch in der derzeitigen Hochpreisphase profitieren unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Preise für Strom und Erdgas liegen deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt.
Wir kommunizieren die Preisanpassung transparent und so wie es der Gesetzgeber vorsieht: Neben der Veröffentlichung in der Tageszeitung und der Pressemeldung an die lokalen Medien erhalten unsere Kunden eine schriftliche Information.
Sie können zum 31. Dezember 2022 Ihre Zählerstände ablesen und uns einfach per Post, über unser Zählerstandsformular oder über unser Online-Portal mitteilen. Notwendig ist das allerdings nicht. Denn wir grenzen Ihren Verbrauch automatisch ab dem 1. Januar 2023 und zu den neuen Preisen für Sie ab.
Wir prüfen jeden Einzelfall sehr sorgfältig, bevor wir Maßnahmen wie eine Energiesperre ergreifen. „Einfach abgeschaltet“ wird niemand! Wir halten sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Fristen und Vorschriften ein und prüfen immer auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Sieht ein Kunde die Gefahr, dass er die Abschlagszahlungen zukünftig nicht mehr zahlen kann, muss er sich immer mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam nach einer Lösung suchen können und eine Energiesperrung verhindern. Mehr Informationen sowie hilfreiche Partner finden Sie hier.
In Weimar ist die Versorgungssicherheit mit Gas aktuell gewährleistet. Für den Ernstfall treffen die Stadtwerke Weimar mit dem zuständigen Netzbetreiber momentan Vorbereitungen für konkrete Ablauf- und Maßnahmenpläne. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Strompreise
Um wie viel genau sich der Preis in Ihrem Tarif verändert, können Sie in unserem Preisanpassungsschreiben nachlesen, das alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten.
Eine Orientierung bieten unsere Beispielrechnungen:
Ein Weimarer Haushalt, mit einem Stromverbrauch von jährlich 2.500 Kilowattstunden (kWh) zahlt ab dem 1. Januar 2023, im Produkt WeimarStrom ca. 16,98 Euro brutto mehr im Monat.
Ein Weimarer Haushalt in der Grundversorgung mit einem Stromverbrauch von jährlich 2.500 kWh hat ab dem 1. Januar 2023 Mehrkosten von ca. 89,25 Euro brutto pro Monat.
Bitte beachten Sie:
Die geplante Strompreisbremse ist in den neuen Preisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt ist, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Die Bundesregierung plant eine Strompreisbremse, welche vom 1. Januar 2023 bis April 2024 gelten soll. Kundinnen und Kunden erhalten dabei ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als dieses Grundkontingent verbraucht, zahlt dann den mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis.
Bitte beachten Sie:
Die geplante Strompreisbremse ist in den neuen Preisen noch nicht berücksichtigt. Wenn die Entlastungsmaßnahmen beschlossen sind und die Umsetzungsschritte feststehen, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen:
1) Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb:
Für die Nutzung der Stromnetze zahlen wir Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber, die wir wie alle Versorger an unsere Kunden weiterberechnen. Die Netzentgelte machen 25 Prozent des Strompreises aus.
2) Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen:
Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen schlagen mit 51 Prozent zu Buche und sind der größte Bestandteil des Strompreises für Haushaltskunden. Zu ihnen gehören die KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten, Konzessionsabgabe, die Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
3) Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen:
Dieser Preisbestandteil, den wir als Energieunternehmen gestalten, hat einen Anteil von 24 Prozent.
Mehr Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie im Internet in der BDEW-Strompreisanalyse.
Gaspreise
Um wie viel genau sich der Preis in Ihrem Tarif verändert, können Sie in unserem Preisanpassungsschreiben nachlesen, das alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten.
Eine Orientierung bieten unsere Beispielrechnungen:
Ein Weimarer Haushalt mit einem Gasverbrauch von jährlich 20.000 kWh zahlt ab dem 1. Januar 2023 im Tarif WeimarGas ca. 52 Euro brutto mehr im Monat.
Ein Weimarer Haushalt mit einem Gasverbrauch von jährlich 20.000 kWh in der Grundversorgung hat ab 1. Januar 2023 Mehrkosten von ca. 186 Euro brutto pro Monat.
Bitte beachten Sie
Die neuen Bruttopreise haben wir bereits mit der gesenkten Mehrwertsteuer von 7 Prozent berechnet. Die geplante Gaspreisbremse ist dagegen in den neuen Preisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Ja, die neuen Bruttopreise haben wir bereits mit der gesenkten Mehrwertsteuer von 7 Prozent berechnet.
Ja, die Stadtwerke Weimar setzen die beschlossene Entlastung vollständig um, sodass unsere Kundinnen und Kunden im Dezember 2022 keinen Abschlag für Gas bzw. Fernwärme zahlen müssen. Diese Soforthilfe dient dazu, die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse am 1. März 2023 zu überbrücken. Mehr Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier.
Die Bundesregierung plant eine Gaspreisbremse, welche vom 1. März 2023 bis April 2024 gelten soll. Kundinnen und Kunden erhalten dabei ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 12 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als dieses Grundkontingent verbraucht, zahlt dann den mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis.
Bitte beachten Sie:
Die geplante Gaspreisbremse ist in den neuen Preisen noch nicht berücksichtigt. Wenn die Entlastungsmaßnahmen beschlossen sind und die Umsetzungsschritte feststehen, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Der Gaspreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen:
1) Steuern und Abgaben, inklusive CO2-Preis:
Steuern, Abgaben und die CO2-Preise sind vom Staat festgelegte Preisbestandteile. Sie haben bei Einfamilienhäusern einen Anteil von 33 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern einen Anteil von 23 Prozent am Gaspreis für Haushaltskunden.
2) Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb:
Für die Nutzung der Erdgasnetze zahlen wir sogenannte Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber, die wir an unsere Kunden weiterberechnen. Die Netzentgelte machen bei Einfamilienhäusern 26 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern 11 Prozent des Erdgaspreises für Haushaltskunden aus. Neben den Netzentgelten fallen Entgelte für Messung und den Messstellenbetrieb an.
3) Beschaffung und Vertrieb:
Dieser Preisbestandteil enthält Kosten für die Energiebeschaffung am Markt, welche sich in den letzten Monaten drastisch erhöht haben sowie die Aufwendungen für alle Servicedienstleistungen im Vertrieb. Das entspricht einem Anteil von 66 Prozent am Gaspreis für Haushaltskunden.