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Die Karte. – Ihr neuer elektronischer Fahrausweis in Weimar

Chipkarten sind der Begleiter im Alltag.
Das eTicket „Die Karte“ ist ein elektronisches Fahrkartensystem für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsverbund Mittelthüringen.

Auch die Stadtwirtschaft Weimar setzt auf technischen Fortschritt und geht den nächsten Schritt. Mit Einführung der
elektronische Chipkarte, „Die Karte.“ können nun die Inhaber aller Abo-Tarifprodukte Monat für Monat unbeschwerter mobil unterwegs sein.
 

Ihre Vorteile:

  • Der monatliche Wechsel der Papierkarten entfällt. Damit sind Sie Monat für Monat unbeschwert mobil.
  • Bei Verlust oder Diebstahl kann „Die Karte.“ schnell und unkompliziert gesperrt werden.
  • Sie erhalten umgehend eine neue Karte, vergleichbar mit dem Verfahren bei Bank- oder Kreditkarten.
    Das hat den Vorteil, dass – im Gegensatz zur Verfahrensweise bei Abo Karten aus Papier – auch beim übertragbaren Abonnement Anspruch auf Ersatz besteht.
  • „Die Karte.“ ist als Kunststoffkarte langlebiger und robuster als eine Papierkarte.

 

Sollten Sie uns Änderungen zu Ihrem Abo-Produkt mitteilen wollen, dann geht dies unkompliziert über das hier verlinkte Stammdatenänderungsblatt.

Allgemeine Fragen

In unseren Kundenzentren am Goetheplatz oder in der Industriestraße 14, nach Ausfüllen des Vertrages durch Zusendung mit der Post.

Das eTicket „Die Karte.“ ist die Mobilitätskarte von dem Verkehrsverbund Mittelthüringen. Auf ihr werden Zeitfahrkarten elektronisch gespeichert.

Die Ausgabe der Chipkarte erfolgt nur mit Abschluss eines Abo Vertrages.

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Nein. Die Regelungen zur Gültigkeit in den bestimmten Tarifzonen, zur Mitnahme und zur Übertragbarkeit des Abonnements ändern sich nicht.

Die bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH hinterlegten Daten sowie das vom Abonnenten gewählte Abrechnungsverfahren ändern sich nicht.

Maßgebende Richtlinien für „Die Karte.“ sind die VMT-Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Abo-Vertragsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung (siehe VMT-Fahrgastinformation), die weiterhin Bestandteil des Vertrages sind.

Nutzung

„Die Karte.“, hat eine „Lebenszeit“ von maximal 5 Jahren. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist wird dem Abonnenten
durch die Stadtwirtschaft Weimar GmbH eine neue Chipkarte zugeschickt.

Wie bisher, muss bei allen Bussen die Fahrkarte beim Einstieg in den Bus vorgezeigt werden. Allerdings kontrolliert nicht mehr das Fahrpersonal die Chipkarte, sondern ein Lesegerät mit einer digitalen Anzeige. Der Datenaustausch zwischen dem eingebauten Chip und dem Lesegerät erfolgt über Magnetwellen.
Durch einen optischen Hinweis wird angezeigt, dass die Fahrkarte gültig ist.

Erläuterung der Symbole:

Bitte die Chipkarte an das elektronische Kontrollsystem halten.

Die Prüfung hat ergeben, dass das Ticket gültig ist.

Chipkarte ist gültig, Berechtigungsmedium erforderlich und auf Verlangen vorzuzeigen.

Prüfung hat ergeben, dass das Ticket ungültig ist.

„Die Karte.“ ist, wie ein Papierfahrschein auch, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen, da darauf der Fahrausweis gespeichert ist.

Sofern für den in der Chipkarte gespeicherten Fahrausweis ein Nachweis zur Nutzung, z. B. in Form eines Berechtigungsmediums, erforderlich ist, ist dieser wie bei der Abo-Karte aus Papier, ebenfalls mitzuführen.

Eine Abmeldung beim Verlassen des Fahrzeuges ist nicht erforderlich.

Bei Verlust einer Chipkarte ist dies bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Sie erhalten gegen eine Gebühr von 10,00 € einen Ersatz für die verlorene Chipkarte.

Unsere Kundenzentren sind wie folgt erreichbar:

Stadtwirtschaft Weimar GmbH
Kundenzentrum Industriestraße 14
Industriestraße 14
99427 Weimar

Tel.: 03643 4341-147

E-Mail: kundendienst-verkehr@swg-weimar.de

Kundenzentrum am Goetheplatz (Pavillon)

Öffnungszeiten:         

Montag – Freitag  7:00 – 18:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat9:00 – 13:00 Uhr

    

Der Preis ist nicht auf der Chipkarte gespeichert. Eine Änderung wird, wie bisher auch, ortsüblich bekannt gemacht und beim Bankeinzug berücksichtigt.

Sofern der Tarif noch nicht als elektronischer Fahrausweis erhältlich ist, bekommt der Abonnent eine herkömmliche Abo-Karte aus Papier.
Die Gültigkeit des neuen Tarifproduktes beginnt immer zum Ersten des Folgemonats.

Wenn das Tarifprodukt geändert werden soll, z. B. von Abo Solo zu Abo Plus, ist „Die Karte.“ im Kundenzentrum der Stadtwirtschaft Weimar GmbH vorzulegen.
Ist das neue Tarifprodukt als elektronischer Fahrausweis erhältlich, werden die Änderungen sofort auf der Chipkarte gespeichert. Beim Auslesen an einem elektronischen Kontrollsystem,
wird das neue Tarifprodukt automatisch aufgeladen. Dieser Vorgang kann einige Sekunden in Anspruch nehmen.

Teilen Sie die Änderungen, wie bisher, dem Kundenzentrum der Stadtwirtschaft Weimar GmbH persönlich oder schriftlich mit.

Bei einer Namensänderung wird eine neue Chipkarte ausgestellt.

Ändern sich die Kontodaten oder die Anschrift, bedarf dies einer Mitteilung, jedoch ist eine Erneuerung der Chipkarte nicht notwendig.

„Die Karte.“ muss nach Wirksamwerden der Kündigung postalisch oder persönlich im Kundenzentrum bis zum 5. Tag des Folgemonats zurückgegeben werden.

Ist eine Chipkarte nicht lesbar, muss sie eingezogen werden.

Sollte dies durch unser Fahrpersonal festgestellt werden, wird der Fahrer die Karte einziehen und Ihnen einen Feststellungsbeleg ausdrucken. Mit diesem müssen Sie sich an das Kundenzentrum der Stadtwirtschaft Weimar GmbH wenden.

Ist die Chipkarte nicht lesbar und der Kunde muss für den Zeitraum bis zur Ausstellung einer neuen Chipkarte Fahrausweise erwerben, kann eine Erstattung des Beförderungsentgeltes für eingereichte Fahrausweise bis zu einer Höhe des jeweiligen Entgeltes für maximal 7 Tageskarten für den Geltungsbereich der Chipkarte erfolgen.

Sollte dies durch unser Kontrollpersonal festgestellt werden, wird die Karte eingezogen. Wird eine nicht lesbare Chipkarte durch das Kontrollpersonal eingezogen, erfolgt die Ausgabe eines Ersatzfahrausweises (für die vom Fahrgast angegebene Relation) und einer Nachweisaufforderung. Der Ersatzfahrausweis gilt einschließlich des Ausstellungstages bis zum gleichen Wochentag der darauffolgenden Woche, 03:00 Uhr. Innerhalb einer Woche ab dem Einzug, muss der Fahrgast unter Vorlage der Nachweisaufforderung bei den Kundenzentren der Stadtwirtschaft Weimar die Ausgabe einer neuen Chipkarte beantragen. Erfolgt diese Beantragung nicht innerhalb dieser Frist, dann gilt § 9 Abs. 1. Darüber hinaus ist der Fahrgast dann zur Zahlung des Fahrpreises für den Ersatzfahrausweis (Preis einer Wochenkarte) verpflichtet.

Ist die Karte nachweislich defekt, entfallen die Kosten für die Ersatzkarte.

Die Erstattung ist ausgeschlossen, wenn die Prüfung der Chipkarte ergibt, dass es sich um eine ungültige oder gesperrte Chipkarte handelt.

Sicherheit/Technik

Bei den Abonnements werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich und die Gültigkeit gespeichert. Bei einem persönlichen Abonnement werden zusätzlich der Name (in verschlüsselter Form), das Geschlecht und das Geburtsdatum gespeichert. Es werden KEINE Abo-Vertragsnummer, Kundennummer und Kontodaten gespeichert.

Nein. Es werden bei Kontrollen keine Datensätze weitergegeben, aus denen Bewegungsprofile erstellt werden könnten. Alle Systeme zum Schreiben, Verwalten und Auslesen der Chipkarte erfüllen die Anforderungen des Datenschutzes der Länder sowie des Bundes.

Weitere Information finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nein, da die Chipkarte keinen Magnetstreifen enthält.

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